Einsatzmöglichkeiten
Der Ausstieg aus der Kohleverstromung und der damit einhergehende Strukturwandel ziehen diverse Herausforderungen nach sich. Diese zu bewältigen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dabei leistet der Bund finanzielle Hilfe – in Höhe von bis zu 40 Milliarden Euro bis 2038. Zwölf Prozent dieser Gelder fließen nach Sachsen-Anhalt. Mit dem "Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen" hat die Bundesregierung einen inhaltlichen und finanziellen Rahmen geschaffen für den Einsatz der Strukturhilfen in den betroffenen Regionen. Die Finanzhilfen gelten insbesondere der Bewältigung des Strukturwandels und der Sicherung der Beschäftigung im Zuge des Ausstiegs aus der Verstromung von Braunkohle.
Die im Strukturstärkungsgesetz festgeschriebenen Finanzzusagen sind zweigeteilt. Der erste Arm des Gesetzes umfasst projektoffene Finanzhilfen von bis zu 14 Milliarden Euro, die für bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden eingesetzt werden sollen.
Dazu sind neun Felder definiert:
wirtschaftsnahe Infrastruktur (insbesondere Erwerb und Herrichtung von Flächen für Unternehmen sowie die energetische Sanierung von infolge des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung zur Verfügung stehenden Gebäuden zur Nachnutzung)
Verkehr (insbesondere zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sowie Schienenbahnen, die nicht Eisenbahnen des Bundes sind, im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs)
öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen (insbesondere Ausbau von Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche, Investitionen in die Gesundheits- und Kultureinrichtungen sowie altersgerechter Umbau und Barriereabbau)
Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung
Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur
touristische Infrastruktur
Forschungs- und Wissenschaftsinfrastruktur
Klima- und Umweltschutz einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz
Naturschutz und Landschaftspflege (insbesondere Maßnahmen zur Renaturierung und Umgestaltung ehemaliger Tagebauflächen sowie zu deren Aufforstung)
Der zweite Arm des Gesetzes umfasst weitere Maßnahmen des Bundes von bis zu 26 Milliarden Euro.
Dazu zählen:
Investitionen in Straßen- und Schienenwege sowie die Wissenschaft
die Aufstockung bestehender Bundesprogramme und -initiativen
die Ansiedlung von Bundesbehörden in den Revieren
das Förderprogramm „STARK“ für konsumtive Ausgaben