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Bewilligungsbehörden im Kurzüberblick

Kurzüberblick über die Förderbedingungen und Zuständigkeiten für die Umsetzung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Gebietskörperschaften und sonstige Träger kommunaler Aufgaben in Sachsen-Anhalt nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für besonders bedeutsame Investitionen im in Sachsen-Anhalt befindlichen Teil des Mitteldeutschen Reviers. Die Zuwendungen verfolgen das Ziel, den Strukturwandel im Zuge der Beendigung der Verstromung der Braunkohle zu bewältigen und die Beschäftigung in der betroffenen Region zu sichern. Die Förderbereiche und Ansprechpartner der einzelnen Bewilligungsbehörden finden Sie unter den unten aufgeführten Links.

Förderbereichsübergreifende Vorhaben erfordern eine enge Zusammenarbeit der zuständigen Bewilligungsbehörden. Der Förderlotse berät den Vorhabenträger zu einer zweckmäßigen Unterteilung von Gesamtprojekten in Teilprojekte, erforderlichenfalls in Abstimmung mit den Bewilligungsbehörden; bei Zweifelsfragen entscheidet der Richtliniengeber. Der Förderlotse steht potentiellen Antragstellern auch bei der Auswahl der zuständigen Bewilligungsbehörde zur Seite.