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Förderaufruf Denkmalpflege Burgenlandkreis

Zur Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts und der Sicherung von Arbeitsplätzen hat der Burgenlandkreis besonders hohen Handlungsbedarf im Bereich der Altstadtsanierung angezeigt. Diesem besonderen Bedarf trägt die Landesregierung Rechnung. Im Zeitraum von 2020 bis 2026 werden hierfür insgesamt 100 Mio. € Bundesmittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) bereitgestellt. Im Fokus stehen dabei insbesondere die schon jetzt erheblich von den Folgen des Strukturwandels betroffenen Revierkommunen Zeitz, Hohenmölsen, Teuchern und Weißenfels. Sie sollen zu lebenswerten, zukunftsfähigen und anziehungskräftigen Orten für Arbeitnehmer und Fachkräfte werden.

Die Landesregierung ruft die Kommunen im Burgenlandkreis deshalb zur Einreichung von Zuwendungsanträgen auf, etwa für die Sanierung von stadtbildprägenden Bauten und denkmalgeschützten Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Eine Antragstellung war vom 08.12.2020 bis zum 31.12.2022 möglich.
  • Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften im Burgenlandkreis und sonstige Träger, soweit sie kommunale Aufgaben wahrnehmen. Dies sind insbesondere kommunale Betriebe und –Unternehmen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts.
  • Gefördert werden denkmalbedingte Ausgaben an Kulturdenkmalen von nationaler Bedeutung. Zur Feststellung der nationalen Bedeutung eines Kulturdenkmals ist das Denkmalfachamt des Landes Sachsen-Anhalt berufen.
  • Der Förderanteil des Bundes beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Die Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.
  • Die Denkmalpflegerichtlinie Sachsen-Anhalt findet Anwendung, zu Nutzen ist das abrufbare Formular für einen Zuwendungsantrag
  • Projektvorhaben sind förderwürdig, sofern sie zur Schaffung und zum Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen beitragen oder die Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes unterstützen.
  • Das Vorhaben muss einem der folgenden Bereiche zuzuordnen sein:
  • wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege, insbesondere Erwerb und Herrichtung von Flächen für Unternehmen sowie die energetische Sanierung von infolge des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung zur Verfügung stehenden Gebäuden zur Nachnutzung,
  • öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen, insbesondere Ausbau von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Investitionen in die Gesundheits- und Kultureinrichtungen sowie altersgerechter Umbau und Barriereabbau,
  • Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,
  • Touristische Infrastruktur,
  • Klima- und Umweltschutz einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz.

Eine Förderung kann nur erfolgen, sofern anderweitige Förderung für das Projektvorhaben nicht bereit steht.