Bundesprogramm STARK
Das Förderprogramm STARK bezieht seinen Namen aus der Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur „Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlkraftwerkstandorten“. Eben diese Transformation soll gefördert werden.
Gesucht sind Projekte, die einen Beitrag leisten, die Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltig zu gestalten.
Konkret förderfähig sind Projekte, die mindestens einer Förderkategorie zugeordnet werden können:
- Vernetzung
- Wissens- und Technologietransfer
- Beratung
- Qualifikation/Aus- und Weiterbildung
- Nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen
- Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften
- Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis
- Außenwirtschaft
- Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses
- Stärkung unternehmerischen Handelns
- Innovative Ansätze
- Transformationstechnologien
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Dazu zählen u. a. Gebietskörperschaften, Freiberufler und Privatpersonen, gemeinnützige und gewerbliche Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie Vereine und Verbände.
Ursprünglich lag der Schwerpunkt des STARK-Programms auf der Unterstützung des Transformationsprozesses in den Kohleregionen durch Zuwendungen für nicht-investive Projekte der Strukturstärkung. Diese Initiativen stehen weiterhin im Fokus der Förderung. Mit der Novellierung der STARK-Richtlinie im August 2024 wird nunmehr auch eine vollständig investive Förderung in den Förderkategorien 4, 10, 11 und 12 ermöglicht.
Mit der neuen Förderkategorie 12 „Transformationstechnologien“ wird der Auf- und Ausbau der Produktion von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO₂ gefördert. Dabei werden beihilferechtliche Erleichterungen der Bundesregelung für „Transformationstechnologien“ bzw. des EU-Beihilferahmens des Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF) genutzt. Hierfür müssen Projekte bis zum 31.12.2025 beschieden und daher zeitnah beantragt werden. Der Bund hat zur Förderkategorie 12 und in Ergänzung zur STARK-Richtlinie eine eigene Förderbekanntmachung veröffentlicht. Für eine Förderung im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt stehen dabei Fördermittel von insgesamt bis zu 60 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die Förderung deckt primär konsumtive Bedarfe ab. In den Förderkategorien 4, 10, 11 und 12 ist auch eine vollständig investive Förderung zulässig.
- Der Förderanteil beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten.
- In der Förderkategorie 12 „Transformationstechnologien“ beträgt die Förderquote für kleine Unternehmen bis zu 40 %, für mittlere Unternehmen bis zu 30 %.
- Zur Förderkategorie 12 „Transformationstechnologien“ hat der Bund in Ergänzung der STARK-Richtlinie eine Förderbekanntmachung veröffentlicht. Für entsprechende Investitionen im Braunkohlerevier Sachsen-Anhalt werden dabei bis zu 60 Millionen Euro an Fördermitteln bereitgestellt. Projektskizzen werden bis zum 6. Dezember 2024 erbeten.
- Projekte können eine Laufzeit von bis zu vier Jahre haben und können mehrfach verlängert werden.
- Antragssteller zum STARK-Programm müssen ein Konzept vorlegen, in dem sie darlegen, wie das Projekt dem Förderziel dient und wie die Erreichung dessen nachgewiesen werden soll.
- Das Programm ergibt sich aus § 15 des Investitionsgesetzes Kohleregionen.