Informationen zum Bürgerbeirat „Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier“
Ein Bürgerbeirat ist ein Format für die langfristige Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.
Durch den Bürgerbeirat, der eine beratende Funktion hat, soll die Perspektive von Bürgerinnen und Bürgern in die Entwicklung der Region einfließen. Dabei geht es um die Alltagserfahrungen und die Sichtweisen von Menschen, die in den vom Strukturwandel besonders betroffenen Gebieten in Sachsen-Anhalt leben (Burgenlandkreis, Saalekreis, Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld und Stadt Halle).
Die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt haben durch die Stabsstelle „Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier“ Bürgerinnen und Bürger öffentlich dazu eingeladen, sich im Bürgerbeirat zum Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt zu beteiligen.
Aus den eingegangenen Anmeldungen wurde im November 2023 eine quotierte Zufallsauswahl gezogen, sodass im Bürgerbeirat insgesamt 20 Bürgerinnen und Bürger, verteilt nach Gebiet, Geschlechtszugehörigkeit und Alter zusammenkommen. Der Bürgerbeirat spiegelt damit alle Revierregionen und verschiedene Altersgruppen wider.
Der Bürgerbeirat erhält Informationen zu aktuell wichtigen Themen und Fördervorhaben im Rahmen des Strukturwandels, diskutiert und erarbeitet gemeinsam Empfehlungen, die dann in den Revierausschuss und insgesamt in den Prozess des Strukturwandels eingehen werden. Im Revierausschuss sind Landkreise, Ministerien und Verbände vertreten. Im Bürgerbeirat beteiligen sich Bürgerinnen und Bürger direkt aus den betroffenen Gebieten.
Kriterien
- mindestens 16 Jahre alt
- beheimatet in einem der Revier-Landkreise: Burgenlandkreis, Saalekreis, Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld oder der Stadt Halle
- bislang in keinem Verband, Verein oder einer anderen Form von Organisation als Interessenvertretung im Rahmen des Strukturwandels aktiv
Struktur
- 10 Personen weiblichen und 10 Personen männlichen Geschlechts
- je 4 Personen aus jedem Revier-Landkreis und der Stadt Halle (Saale)
- je 5 Personen aus den Altersgruppen:
- 16 bis 30 Jahre
- 31 bis 45 Jahre
- 46 bis 60 Jahre
- über 60 Jahre
Wann, wo und wie finden die Sitzungen des Bürgerbeirats statt?
Der Bürgerbeirat trifft sich vierteljährlich, d.h. in 4 moderierten Sitzungen pro Jahr. Orte und Termine der Sitzungen werden jeweils mit dem Bürgerbeirat vereinbart.
Die Mitglieder des Bürgerbeirats erhalten eine Aufwandsentschädigung von 50,00 Euro pro Sitzung und sind während der jeweils 4-stündigen Sitzungen zu Getränken und einem Mittagsimbiss eingeladen. Die Sitzungen des Bürgerbeirats werden in deutscher Sprache durchgeführt. Der Bürgerbeirat tagt nicht öffentlich.
Die Pilotphase des Bürgerbeirats und seine ersten beiden Sitzungen wurden durch das unabhängige nexus Institut begleitet: www.nexusinstitut.de.
Von wem wird der Bürgerbeirat vertreten?
Der Bürgerbeirat hat auf seiner ersten Sitzung am 25.11.2023 eine Sprecherin und einen Sprecher gewählt. Sie vertreten den Bürgerbeirat im Revierausschuss und nach außen.
Der Kontakt zu Sprecherin und Sprecher erfolgt über das Presse- und Informationsamt der Staatskanzlei.