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Förderung

Der Strukturwandel im sachsen-anhaltischen Braunkohlerevier ist langfristig angelegt. Zur Bewältigung dieser Herausforderung stellt der Bund bis zum Jahr 2038 insgesamt 4,8 Milliarden Euro für das Land Sachsen-Anhalt zur Verfügung. Die Akteure im Revier haben verschiedene Möglichkeiten, den Strukturwandel (mit-) zu gestalten. Sie können sich ganz grundsätzlich auf Bürger-Dialogen und unserer Online-Plattform einbringen. Und sie können ihre konkreten Vorhaben über Förderprogramme von Bund und Land bezuschussen lassen.

Auf dieser Website stellen wir Ihnen die verschiedenen Förderprogramme vor, erklären Ihnen, welche Vorhaben darin unterstützt werden und welche Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt werden müssen. Die gesetzliche Grundlage zur Förderung im Strukturwandel bildet das sogenannte Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen.

Einsatzmöglichkeiten

Der Ausstieg aus der Kohleverstromung und der damit einhergehende Strukturwandel ziehen diverse Herausforderungen nach sich. Diese zu bewältigen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dabei leistet der Bund finanzielle Hilfe – in Höhe von bis zu 40 Milliarden Euro bis 2038. Zwölf Prozent dieser Gelder fließen nach Sachsen-Anhalt. Mit dem "Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen" hat die Bundesregierung einen inhaltlichen und finanziellen Rahmen geschaffen für den Einsatz der Strukturhilfen in den betroffenen Regionen. Die Finanzhilfen gelten insbesondere der Bewältigung des Strukturwandels und der Sicherung der Beschäftigung im Zuge des Ausstiegs aus der Verstromung von Braunkohle.


Die im Strukturstärkungsgesetz festgeschriebenen Finanzzusagen sind zweigeteilt. Der erste Arm des Gesetzes umfasst projektoffene Finanzhilfen von bis zu 14 Milliarden Euro, die für bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden eingesetzt werden sollen.

Dazu sind neun Felder definiert:

  • wirtschaftsnahe Infrastruktur (insbesondere Erwerb und Herrichtung von Flächen für Unternehmen sowie die energetische Sanierung von infolge des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung zur Verfügung stehenden Gebäuden zur Nachnutzung)

  • Verkehr (insbesondere zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sowie Schienenbahnen, die nicht Eisenbahnen des Bundes sind, im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs)

  • öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen (insbesondere Ausbau von Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche, Investitionen in die Gesundheits- und Kultureinrichtungen sowie altersgerechter Umbau und Barriereabbau)

  • Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung

  • Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur

  • touristische Infrastruktur

  • Forschungs- und Wissenschaftsinfrastruktur

  • Klima- und Umweltschutz einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz

  • Naturschutz und Landschaftspflege (insbesondere Maßnahmen zur Renaturierung und Umgestaltung ehemaliger Tagebauflächen sowie zu deren Aufforstung)

In Sachsen-Anhalt können ab sofort wieder Förderanträge für neue Strukturwandel-Projekte im Mitteldeutschen Revier gestellt werden. Unterstützt werden besonders bedeutsame Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur. Die überarbeitete Richtlinie „Sachsen-Anhalt Revier 2038“, nach der Mittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregion des Bundes vergeben werden, gilt ab dem 25. Juli 2023. Damit ist der Antragsstopp, der seit 24. Dezember 2022 gegolten hatte, aufgehoben.

Der zweite Arm des Gesetzes umfasst weitere Maßnahmen des Bundes von bis zu 26 Milliarden Euro.

Dazu zählen:

  • Investitionen in Straßen- und Schienenwege sowie die Wissenschaft

  • die Aufstockung bestehender Bundesprogramme und -initiativen

  • die Ansiedlung von Bundesbehörden in den Revieren

  • das Förderprogramm „STARK“ für konsumtive Ausgaben