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Förderaufruf Wasserstoff

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt unterstützt den Strukturwandel in der sachsen-anhaltischen Braunkohleregion auf mehreren Wegen. Mit dem vom Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten initiierten und von der Landesregierung beschlossenen Förderaufruf Wasserstoff werden die Gebietskörperschaften aufgefordert, innovative Vorschläge für zukunftsgerichtete Erschließungen von Industrie- und Gewerbegebieten (IG/GG) in der Braunkohleregion zu entwickeln und einzureichen, die auf Unternehmen zur Herstellung und Verwendung von „grünem“ Wasserstoff ausgerichtet sind.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Eine Antragsstellung war bis zum 31. Juli 2022 möglich.
  • Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Träger kommunaler Aufgaben.
  • Die eingereichten Vorschläge werden nach den in der Richtlinie „Sachsen-Anhalt Revier 2038“ festgelegten Kriterien und Grundsätzen sowie folgenden Kriterien bewertet:
    • Erschließungskonzeption mit den Investitionsmaßnahmen,
    • Investitionsvolumen/Zuschusshöhe,
    • Energiekonzeption, die Bezug auf das Klima- und Energiekonzept des Landes nimmt,
    • Verkehrsanbindung,
    • Investorennachfrage
  • Wird der Vorschlag als grundsätzlich förderwürdig eingestuft, kann in einer zweiten Verfahrensstufe der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht werden. Die Erschließung des IG/GG einschließlich des Grunderwerbs wird vorbehaltlich beihilferechtlicher Beschränkungen mit 90 v. H. der förderfähigen Kosten gefördert.