Wettbewerb Fragen und Antworten (FAQ)
Fragen & Antworten | REVIERPIONIER 2026
Ausführliche Informationen zum Ablauf des Wettbewerbs 2026 und zu den Wettbewerbskategorien finden Sie in den Teilnahmebedingungen im Downloadbereich.
Bitte lesen Sie vor der Projekteinreichung unbedingt auch die Teilnahmebedingungen 2026.
Allgemeines zum Wettbewerb
Was ist der Ideenwettbewerb REVIERPIONIER und welchen Hintergrund hat er?
Die Stabsstelle „Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier“ der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt hat 2022 im Sinne des Landesmottos #moderndenken den Ideenwettbewerb REVIERPIONIER ins Leben gerufen, um den Strukturwandel in den sachsen-anhaltischen Braunkohleregionen und insbesondere die Einbindung der Zivilgesellschaft zu fördern. Innerhalb der ersten drei Wettbewerbe – 2023, 2024, 2025 – gab es über 1.250 Einreichungen und 440 prämierte Projektideen. Der Ideenwettbewerb wurde für vier weitere Jahre verlängert, sodass es in den Jahren 2026 bis 2029 jeweils eine Wettbewerbsrunde geben wird.
Die Maßnahme wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Was sind wesentliche Neuerungen im Wettbewerbsjahr 2026?
Fristen
- Einreichung der Ideen ab 10.03.2026 bis einschließlich 14.04.2026, 23:59 Uhr
- Umsetzungszeitraum vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2027
- Einreichung Projektdokumentation und ggf. ein Sachbericht bis spätestens 14.07.2027
Publikumspreis
- Online-Voting für den Publikumspreis voraussichtlich im August
- Gewinnbekanntgabe bei der Preisverleihung
- Umsetzungsbeginn direkt nach der Preisverleihung bis zum 30.06.2027
Fokusthema
- jährlich wechselndes Fokusthema
- Zusatzpunkte für Projektideen mit Bezug zum Fokusthema
- Auseinandersetzung mit dem Fokusthema ist freiwillig
- aktuelles Fokusthema: „Bildung & Fachkräftesicherung“ (Erklärung in späterem Abschnitt)
Kriterien
- neue Bewertungskriterien ab 2026: Fokusthema und Beteiligung
Kinderpreis
- Sonderpreis ZUKUNFTSPIONIERE für Einreichungen von Minderjährigen in der Kategorie ZUKUNFTGESTALTEN (besonders kreative und zukunftsorientierte Projektideen)
- Prämierung durch Jury: zur Wahl stehen alle prämierten Projektideen von Minderjährigen
- direkte Bewerbung für den Sonderpreis ist nicht möglich
Preisgelder
- Anteil der investiven Kosten für alle Kategorien max. 50 % des Preisgeldes
- GRÜNDERGESTALTEN Preisgeld pauschal: 9.000 Euro
In einem eigenen Abschnitt finden Sie die Voraussetzungen zur Teilnahme am Wettbewerb und zusätzlich auch die Kriterien, die zu einem formalen Ausschluss führen.
Wird es noch einen Ideenwettbewerb geben?
Der Ideenwettbewerb REVIERPIONIER findet 2026, 2027, 2028 und 2029 statt. Informationen zur nächsten Bewerbungsfrist werden jeweils im Herbst, in der Regel im Rahmen des Netzwerktreffens, zum Ende des jeweiligen Wettbewerbsjahres auf der Website veröffentlicht.
Kann man sich in den folgenden Wettbewerbsjahren erneut bewerben, auch wenn man schon gewonnen hat?
Ja, mit einer neuen Projektidee kann man sich wieder bewerben. Die Wiedereinreichung eines prämierten Projektes im Folgejahr ist nicht vorgesehen.
Inhaltliche Ausrichtung und Fokusthema
Was sind die Hauptthemen des Wettbewerbs?
Die Hauptthemen des Wettbewerbs sind Strukturwandel, Nachhaltigkeit und Klimaschutz.
Erklärung Strukturwandel:
Strukturwandel beschreibt den langfristigen Wandel von Wirtschaft, Arbeit und Leben in einer Region, bei dem alte Strukturen an Bedeutung verlieren und neue entstehen; im Mitteldeutschen Revier bedeutet dies den Übergang von der Kohlewirtschaft hin zu einer nachhaltigen und vielfältigen Zukunft, die nur durch Zusammenarbeit, Lernen und das aktive Mitwirken von Kommunen, Unternehmen, Wissenschaft und den Menschen vor Ort erfolgreich gestaltet werden kann. Die Handlungsfelder sind:
- Nachhaltige Wertschöpfung (z.B. Wirtschaft und Innovation, Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, Mobilität)
- Energiesystem der Zukunft (z.B. erneuerbare Energien, Klimaschutz, Wasserstoff, Umwelt- und Naturschutz)
- Beschäftigung mit Perspektive (z.B. Bildung und Berufsorientierung, Ausbildung und Arbeitsbedingungen)
- Lebenswerte Umgebung (z.B. Wohnen, lebendige Städte und Dörfer, soziale Angebote, Kultur, Sport, Integration)
Erklärung der drei Dimensionen der Nachhaltigkeit:
Ökologische Nachhaltigkeit orientiert sich am ursprünglichen Gedanken, keinen Raubbau an der Natur zu betreiben. Ökologisch nachhaltig ist eine Lebensweise, die die natürlichen Lebensgrundlagen nur in dem Maße beansprucht, wie diese sich regenerieren. Sie fordert dazu auf, die Umwelt einschließlich der natürlichen Ressourcen zu schonen. Unternehmen und Staaten sollten sich für einen bewussten Umgang mit Wasser, Energie und endlichen Rohstoffen einsetzen.
Ökonomische Nachhaltigkeit besteht dann, wenn eine Wirtschaftsweise dauerhaft betrieben werden kann. Auch eine nachhaltige Wirtschaft muss Gewinne erzielen, um diese beispielsweise in moderne Maschinen, hochwertige Rohstoffe, faire Bezahlung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und Fortbildungen investieren zu können. Die Akteure sollen sich wirtschaftlich so verhalten, dass kommenden Generationen kein Schaden entsteht. Auch fairer Handel zählt dazu. Außerdem kann eine nachhaltige Wirtschaftsweise neue Ziele verfolgen, wie etwa die Lebensqualität steigern oder Umweltschutz-Projekte fördern. Lokale Beispiele hierfür sind die Stärkung regionaler Produkte und Wirtschaftskreisläufe.
Soziale Nachhaltigkeit stellt den Menschen in den Mittelpunkt: Die Würde des Menschen und die freie Entfaltung der Persönlichkeit darf keinem Menschen abgesprochen werden. Zu den Forderungen gehören u.a. soziale Gerechtigkeit, Sicherheit, faire Bezahlung, die Wahrung von Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerinteressen sowie die Möglichkeit zur Aus- und Fortbildung und der freien beruflichen Entfaltung.
Bei allen drei Dimensionen der Nachhaltigkeit wird Rücksicht auf die Bedürfnisse der nachfolgenden Generationen genommen.
Erklärung Klimaschutz:
Klimaschutz umfasst im Wesentlichen alle Maßnahmen zur Vermeidung unerwünschter Klimaänderungen, um die weitreichenden Folgen für unsere Ökosysteme einzudämmen. Ziel ist es, die vom Menschen verursachte Erderwärmung auf unter zwei Grad Celsius zu begrenzen. Beispiele hierfür sind die Förderung alternativer Energiequellen und die Bereitstellung von Bildungsangeboten, die für den Klimaschutz sensibilisieren und aufklären. Das sich ändernde Klima verändert auch die Lebensbedingungen der Menschen. Man spricht dabei von Klimaanpassung. Beispiele sind Maßnahmen zum Schutz vor Hitze und Hochwasser, wie Dächer- und Fassadenbegrünung, aber auch Workshops und Lernwerkstätten, die das Thema bekannt machen und den Menschen helfen, Handlungsmöglichkeiten zu finden.
Was ist das Fokusthema?
Ab diesem Jahr können beim Ideenwettbewerb auch Projektideen zu einem Fokusthema eingereicht werden. Das Fokusthema 2026 lautet „Bildung und Fachkräftesicherung“. Gesucht sind innovative Ansätze, die Bildung in all ihren Formen fördern, Menschen qualifizieren, Fähigkeiten stärken und zur Sicherung von Fachkräften im Strukturwandel beitragen. Denkbar sind Ideen zur Berufsorientierung, Weiterbildung, Mentoring, Integration oder neue Lernformate.
Die Auseinandersetzung mit dem Fokusthema ist freiwillig: Selbstverständlich sind weiterhin alle Projektideen willkommen, die sich allgemein mit den Herausforderungen und Chancen des Strukturwandels befassen.
Welche Beispielprojekte sind denkbar?
- REVIERGESTALTEN: Ausstellung, Podcast/Hörspiel, Hörspaziergang, Aktionstage, Netzwerkaufbau, Workshops zur Konzeptentwicklung, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
- ZUKUNFTGESTALTEN: Theater-Workshop, thematische Stadtrallye entwickeln, Sommercamp, Projektwoche der Nachhaltigkeit, interkulturelle Woche, ScienceSlam, Maker Space
- GRÜNDERGESTALTEN: Vermarktung regionaler Produkte, Mobilitätskonzepte, innovative/lokale Dienstleistungsangebote
Eine Karte mit allen bisherigen prämierten Projekten und deren Kurzbeschreibung finden Sie unter www.revierpionier.de/preistraeger.
Nicht möglich sind u.a. Wettbewerbe und Gewinnspiele.
Welche Voraussetzungen sind für die eingereichten Projektideen zu beachten?
Bei den eingereichten Ideen muss es sich um neue, noch nicht realisierte Projekte handeln. Das heißt, dass die Idee für den Ort oder den Verein neu ist, es muss aber keine komplett neue Idee sein, die noch nie irgendwo umgesetzt wurde. Eine Wiedereinreichung oder Fortsetzung eines prämierten Projektes im Folgejahr ist nicht vorgesehen. Die Projektidee muss außerdem in sich abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass Teilfinanzierungen nicht möglich sind.
Man kann in der kleinen und mittleren Preisstufe mehrere Projektideen einreichen. Die Ideen müssen sich inhaltlich unterscheiden und voneinander abgrenzen. Es ist nicht möglich, dass verschiedene Antragsteller dieselbe Idee einreichen oder eine Idee in mehreren Kategorien eingereicht wird (Doppeleinreichung).
Wenn eine Projektidee gemeinschaftlich eingereicht wird, z.B. von Kita und Hort, muss man sich für eine Einrichtung/Kontaktperson entscheiden, durch die der Antrag eingereicht wird. In der Projektbeschreibung kann aber erwähnt werden, dass es ein gemeinschaftliches Projekt ist.
Mit der Umsetzung der Projektideen darf erst mit Bekanntgabe der Gewinnerinnen und Gewinner (voraussichtlich Juli 2026) begonnen werden. Bis spätestens 30.06.2027 müssen die Projekte abgeschlossen sein.
Folgende Kriterien führen zum formalen Ausschluss einer Projektidee (verbindlich sind die Teilnahmebedingungen):
- Hauptwohnsitz der einreichenden natürlichen Person liegt außerhalb der Gebietskulisse,
- Projektumsetzung erfolgt außerhalb der Gebietskulisse,
- die maximal mögliche Gesamtsumme in Höhe von 21.000 Euro wird überschritten,
- der Anteil der maximal möglichen investiven Kosten wird überschritten; d. h. über die Hälfte der beantragten Gesamtsumme werden investiv eingesetzt,
- bei der Projektidee handelt es sich um eine wirtschaftliche Tätigkeit und es liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor (ausgenommen Geschäftsideen in der Kategorie GRÜNDERGESTALTEN),
- es werden unvollständige oder falsche Angaben bei der Einreichung gemacht, z.B. die angegebene Gesamtsumme stimmt nicht mit den Angaben für den investiven und nicht-investiven Kostenanteil überein,
- die mehrfache Einreichung derselben Idee in verschiedenen Kategorien oder Preisstufen bzw. die Einreichung gleichlautender Ideen von verschiedenen Personen („Doppeleinreichung“),
- die maximal mögliche Anzahl an Projekteinreichungen wird überschritten,
- es handelt sich um ein Teilprojekt, das nicht in sich abgeschlossen ist bzw. nicht innerhalb des Umsetzungszeitraumes umgesetzt werden kann,
- es handelt sich um Anschluss- bzw. Folgeprojekte zu bereits prämierten Projektideen,
- die Hauptkriterien Strukturwandel, Nachhaltigkeit und Klimaschutz werden in der Projektumsetzung nicht berücksichtigt.
Ist eine Verlängerung möglich?
Projektideen müssen innerhalb des Umsetzungszeitraums abgeschlossen werden. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich. Die Fortführung der Projektidee kann im Folgejahr nicht noch einmal eingereicht werden.
Teilnahme und Bewerbungsprozess
Wer kann mitmachen?
- Bürgerinnen und Bürgern (natürlichen Personen), die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz im Mitteldeutschen Revier in den Kommunen der Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Saalekreis oder der Stadt Halle (Saale)
- Vereine, Verbände, Kammern, Stiftungen, soziale Träger, Hochschulen, Schulen, Kindergärten, kommunale und wissenschaftliche Einrichtungen sowie gemeinnützige gGmbH mit Sitz innerhalb oder außerhalb des Reviers. Die Projektumsetzung muss im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt erfolgen.
Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können ihre Idee durch eine volljährige Vertretung in der Kategorie ZUKUNFTGESTALTEN einreichen. Es werden die Kontakte der minderjährigen Person und der volljährigen Vertretung erfasst.
Unternehmen und Kommunen sind von der Teilnahme ausgeschlossen (Ausnahme sind Freiberufler und gGmbHs).
Muss ich im Revier leben, um mich am Ideenwettbewerb REVIERPIONIER zu beteiligen?
Privatpersonen, d.h. natürliche Personen, müssen ihren Hauptwohnsitz in der Gebietskulisse des sachsen-anhaltischen Teils des Mitteldeutschen Reviers haben. Die Gebietskulisse umfasst die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz und Saalekreis sowie die Stadt Halle (Saale).
Institutionen und juristische Personen können ihren Sitz auch außerhalb des Reviers haben. Die Projektumsetzung muss zwingend innerhalb der genannten Gebietskulisse des Reviers erfolgen.
In welchem Zeitraum kann ich mich bewerben?
Für das Wettbewerbsjahr 2026 können Sie vom 10.03.2026 bis einschließlich 14.04.2026, 23:59 Uhr Ihre Projektideen einreichen.
Wie funktioniert die Teilnahme?
1. Online-Formular aufrufen (ab 10.03.2026 verfügbar)
2. im Bewerbungsformular folgende Dinge eingeben:
- persönliche Angaben
- Kategorie auswählen, hier Detailinfos zu den Preisgeldern
- Kurzinfo zum Projekt, d.h. Titel, Kurzbeschreibung, Projektbeschreibung anhand von vier Teilfragen, insgesamt ca. 2.500 Zeichen (ohne Anhänge, werden nur bei Bedarf bei mittleren und Großprojekten nachgefragt)
- Darstellung der Projektziele unter Beachtung der Themen Strukturwandel, Nachhaltigkeit und Klimaschutz, max. 1.000 Zeichen
- Optional: Darstellung der Projektziele unter Beachtung des aktuellen Fokusthemas, max. 1.000 Zeichen
- Schätzung der Gesamtkosten der Projektumsetzung in Euro und Auswahl der Kostenarten (Erklärung s. späterer Abschnitt)
- je nach Preisstufe und Wettbewerbskategorie unterschiedliche Fragen zu: Strukturwandel/Nachhaltigkeit/Klimaschutz/Sichtbarkeit/Vernetzung/Beteiligung/
- Lerneffekt/Innovationsgrad beantworten; jeweils max. 300 Zeichen
- Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung anhaken
- Button „Projektidee einreichen“ klicken
3. Nach Absenden des Wettbewerbsbeitrags erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine E-Mail, welche innerhalb von 24 Stunden bestätigt werden muss, erst dann ist die Projektidee eingegangen.
4. Nach der Bestätigung erhalten Einreicherinnen und Einreicher eine E-Mail mit den eingegebenen Bewerbungsdaten als pdf-Dokument. Erst mit Erhalt dieser E-Mail ist die Projekteinreichung erfolgreich abgeschlossen. Bitte überprüfen Sie die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Korrekturen können bis maximal 12 Stunden nach Ende des Einsendeschlusses, d.h. bis 15.04.2026 um 12:00 Uhr, dem Projektteam angezeigt werden. Danach sind keine Änderungen mehr möglich und ggf. fehlerhafte Angaben führen zum formalen Ausschluss.
Zusätzliche Hilfestellung zur Projekteinreichung bietet ein Leitfaden, der die erforderlichen Eingaben zu den Formularfeldern einzeln erläutert.
Kann eine Person bzw. Institution mehrere Projektideen einreichen?
Man kann mehrere Projektideen einreichen. Die Ideen müssen sich inhaltlich unterscheiden und voneinander abgrenzen. Es ist nicht möglich, dass verschiedene Antragsteller dieselbe Idee einreichen oder eine Idee in mehreren Kategorien eingereicht wird (Doppeleinreichung).
REVIERGESTALTEN & ZUKUNFTGESTALTEN (kleine & mittlere Preisstufe)
- Keine Beschränkung der Anzahl der Einreichungen.
- Erlaubt ist die Einreichung von mehreren Projektideen, sofern sie inhaltlich klar voneinander abgegrenzt sind.
REVIERGESTALTEN & ZUKUNFTGESTALTEN (große Preisstufe)
- Pro Einreichenden (Privatperson o. Institution) ist insgesamt (kategorieübergreifend) nur ein Projekt in der großen Preisstufe erlaubt.
- Eine Einreichung in der großen Preisstufe von REVIER-/ZUKUNFTGESTALTEN schließt eine Einreichung in GRÜNDERGESTALTEN aus.
- Weitere Einreichungen in der kleinen & mittlere Preisstufe von REVIER-/ZUKUNFTGESTALTEN sind möglich.
GRÜNDERGESTALTEN
- Pro Einreichenden (Privatperson o. Institution) ist nur ein Projekt zulässig.
- Eine Einreichung in GRÜNDERGESTALTEN schließt eine Einreichung in der großen Preisstufe von REVIER-/ZUKUNFTGESTALTEN aus.
- Weitere Einreichungen in der kleinen & mittlere Preisstufe von REVIER-/ZUKUNFTGESTALTEN sind möglich.
Kategorien und Einordnung der Projektideen
Welche Kategorien gibt es?
REVIERGESTALTEN: Projektideen, welche die Lebensqualität im Mitteldeutschen Revier verbessern, das Zusammenleben und das Miteinander der Menschen in der Region fördern und das zivilgesellschaftliche Engagement sowie das Verständnis für eine nachhaltige Zukunft stärken.
ZUKUNFTGESTALTEN: Alle Projektideen von, mit und für Kinder und Jugendliche. Es sollen Projekte, welche zur Verbesserung der Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen im MINT-Bereich, aber auch im kulturellen und sozialen Bereich beitragen, ausgezeichnet werden.
GRÜNDERGESTALTEN: Geschäftsideen in der Vorgründungsphase, welche nachhaltig zur Aufwertung der Regionen beitragen und somit einen positiven Einfluss auf den Strukturwandel haben.
LOKALGESTALTEN: Diese Kategorie ist der Publikumspreis. Aus allen nichtprämierten Projektideen der mittleren und großen Preisstufen bestimmt die Jury drei Kandidaten und Kandidatinnen je Gebietskörperschaft. Diese stellen sich zur Wahl für einen von fünf Publikumspreisen (1 Preis pro Gebietskörperschaft). Für diese Kategorie sind keine direkten Einreichungen möglich.
In welcher Kategorie soll ich meine Projektidee einreichen?
Geschäftsideen reichen Sie in der Kategorie GRÜNDERGESTALTEN ein.
Projektideen von bzw. schwerpunktmäßig für Kinder und Jugendliche werden in der Kategorie ZUKUNFTGESTALTEN eingereicht.
Alle weiteren Projektideen sollten unter REVIERGESTALTEN eingereicht werden.
Bewertung und Prämierung
Nach welchen Kriterien werden die eingereichten Projektideen bewertet?
Hilfestellungen zu den Kriterien finden Sie auch im Leitfaden für die Einreichung.
- Haupt- und Ausschlusskriterien sind Strukturwandel, Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Diese müssen verpflichtend bei der Umsetzung der Projektidee berücksichtigt werden. Es wird bewertet, wie stark der Bezug der Projektidee zu den jeweiligen Kriterien ist.
- Strukturwandel: Setzt sich die Projektidee mit den Chancen und Herausforderungen des Strukturwandels auseinander? Lernen Menschen, mit Wandel und neuen Themen umzugehen? Gibt es Mitgestaltung und werden neue Verbindungen geschaffen?
- Nachhhaltigkeit: Hat die Projektidee einen nachhaltigen Charakter (ökonomisch, ökologisch oder sozial)? Wird Nachhaltigkeit in der Projektumsetzung mitgedacht und ein Bewusstsein für nachhaltiges Handeln gestärkt?
- Klimaschutz: Wird das Thema Klimaschutz in der Projektumsetzung mitgedacht und ein Bewusstsein für klimaneutrale Prozesse gestärkt?
- Kriterium zum Fokusthema. Es wird bewertet, wie stark sich die Projektidee mit dem Fokusthema auseinandersetzt.
- Weitere Kriterien sind Umsetzung, Sichtbarkeit, Vernetzung, Beteiligung, Übertragbarkeit. Hier wird bewertet, in welchem Umfang die Projektidee diese Kriterien erfüllt.
- Umsetzung: Ist die Projektidee im vorgegebenen Zeitraum realistisch umsetzbar? (Berücksichtigt werden Kostenangaben, ausstehende Genehmigungen, usw.)
- Sichtbarkeit: Wie wird das Projekt in der Öffentlichkeit wahrgenommen? Ist es eher lokal oder überregional sichtbar?
- Vernetzung: Entstehen neue Kooperationen?
- Beteiligung: Wird Beteiligung ermöglicht und die Bevölkerung aktiviert, auch über die Institution hinaus?
- Übertragbarkeit: Kann die Projektidee als Modell dienen und auch an anderen Orten und zu anderen Zeiten durchgeführt werden?
- Kriterium Lerneffekt betrifft nur Einreichungen in der Kategorie ZUKUNFTGESTALTEN: Werden MINT-Interessen und/oder der Fähigkeiten im handwerklichen, kulturellen, sozialen Bereich gestärkt?
- Kriterium Innovationsgrad betrifft nur Einreichungen in der Kategorie GRÜNDERGESTALTEN: Ist es eine neue Idee für die Region oder ist die Idee einmalig über die Region hinaus?
Wie setzt sich die Jury zusammen?
Die Jury besteht aus 25 Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Landkreise, Kommunen, der Jugendvertretungen, der Wirtschaft und der Gewerkschaften, der Schulen und Hochschulen, der IHK, der Kultur, der Ehrenamtlichen und der Landesregierung sowie weiterer wichtiger zivilgesellschaftlicher Akteure.
Die Jury entscheidet über die Prämierung der Gewinnerprojekte, legt die Nominierten für den Publikumspreis fest und vergibt den Sonderpreis für Kinderprojekte.
Wie geht es nach der Einreichung weiter?
- Prüfung und Bewertung der Projektideen
- Prämierungen der Gewinnerprojekte in der Jurysitzung
- Einreicherinnen und Einreicher erhalten im Anschluss eine Information per E-Mail, ob sie gewonnen haben oder nicht
- Versand des Auszahlungsformulars mit der Gewinnbenachrichtigung (Auszahlungsformular muss von der Person ausgefüllt werden, welche die Idee eingereicht hat. Es kann aber bspw. ein Vereinskonto angegeben werden, auf welches das Preisgeld ausgezahlt werden soll.)
- anschließende Überweisung des Preisgeldes als Einmalzahlung
Preisgelder und Kosten
Welche Preisstufen gibt es?
REVIERGESTALTEN
Preisstufe klein | bis zu 4.500 Euro | ungefähre Anzahl Prämierungen: 43
Preisstufe mittel | 4.501 bis 12.000 Euro | ungefähre Anzahl Prämierungen: 10
Preisstufe groß | 12.001 bis 21.000 Euro | ungefähre Anzahl Prämierungen: 5
ZUKUNFTGESTALTEN
Preisstufe klein | bis zu 4.500 Euro | ungefähre Anzahl Prämierungen: 43
Preisstufe mittel | 4.501 bis 12.000 Euro | ungefähre Anzahl Prämierungen: 10
Preisstufe groß | 12.001 bis 21.000 Euro | ungefähre Anzahl Prämierungen: 5
GRÜNDERGESTALTEN
Preisgeld pauschal 9.000 €
ungefähre Anzahl Prämierungen: 10
LOKALGESTALTEN – der Publikumspreis
Preisgeld gemäß Einreichung
Nichtprämierte Projektideen der Kategorien REVIERGESTALTEN und ZUKUNFTGESTALTEN der mittleren und großen Preisstufen
5 Prämierungen, ein Preis pro Gebietskörperschaft
Wie hoch ist das Preisgeld bei einer Prämierung?
Als Preisgeld wird der Betrag ausgezahlt, der für die Projektumsetzung notwendig ist und im Bewerbungsformular angegeben wird. Das maximale Preisgeld des Ideenwettbewerbs sind 21.000 Euro. Wenn für die Umsetzung der Projektidee bspw. 60.000 Euro notwendig sind, kann das Projekt nicht eingereicht werden. Eine anteilige Auszahlung des Preisgeldes ist nicht möglich. Die Projektidee muss mit dem Preisgeld vollständig umsetzbar sein.
Was ist beim Einsatz der Preisgelder zu beachten?
- Einsatz der Preisgelder vorrangig für nicht-investive Maßnahmen gemäß den Bedingungen des Förderprogramms „Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten - STARK“
- Maximal die Hälfte des ausgezahlten Preisgeldes darf für investive Kosten bzw. Anschaffungen (z.B. Technik, Spielgeräte o.ä. oder bauliche Aktivitäten) eingesetzt werden.
Preisgelder können mit anderen Fördermitteln kombiniert werden. Allerdings soll das Preisgeld nicht dazu genutzt werden, um bestehende Förderlücken zu schließen. Die eingereichten Projektideen müssen in sich sinnvoll und abgeschlossen sein.
Die Preisgelder werden für nicht-wirtschaftliche Projektideen vergeben. Einnahmen sind nicht vorgesehen. Treten in einem Projekt ungeplante Einnahmen auf, muss dies zeitnah dem Projektteam angezeigt werden. Sollten ungeplante Einnahmen für das eingereichte Vorhaben eingesetzt werden, müssen diese von der Prämie abgezogen werden.
Beispiele für Einnahmen sind: Teilnehmerbeiträge für Schulungen/ Seminare, Verkaufserlöse für im Projekt hergestellte Waren und erbrachte Dienstleistungen (z.B. Entgelte für Anzeigen bei Broschüren oder aus dem Verkauf von Publikationen), Eintrittsgelder, Schrotterlöse usw.
Was ist der Unterschied zwischen nicht-investiven und investiven Kosten?
Nicht-investive Kosten sind Ausgaben für Dinge, die verbraucht werden oder nur kurzfristig genutzt werden. Investive Kostenarten sind Ausgaben für Dinge, die länger erhalten bleiben und weiter genutzt werden können.
Im Bewerbungsformular ist eine Auswahl von folgenden Kostenarten erforderlich:
Nicht-investive Kostenarten:
- Personalkosten: Kosten für Menschen, die sozialversicherungspflichtig für das Projekt angestellt sind und dafür ein Gehalt oder eine Vergütung erhalten, z.B. Minijobber, befristet Angestellte.
- Honorarkosten: Kosten für externe Fachkräfte oder Helfende, die nur zeitweise oder für einzelne Aufgaben bezahlt werden, z.B. Referent/-innen, Workshopleitungen, Moderator/-innen, freie Mitarbeitende auf Rechnung, Übungsleiterpauschalen, Aufwandsentschädigungen.
- Verbrauchsmaterialien: Ausgaben für Materialien, die im Projekt aufgebraucht oder verbraucht werden, z.B. Papier, Bastelmaterial, Farben oder Büromaterial.
- Veranstaltungs- und Workshopkosten: Ausgaben für die Durchführung von Treffen, Workshops oder Aktionen, z.B. Miete, Leihgebühren für Technik und Materialien.
- Öffentlichkeitsarbeit und Werbung: Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Pressearbeit, die der Information oder Außenwirkung dienen, z.B. für Flyer, Plakate, Social-Media-Beiträge.
- Miete und Leihgebühren (ohne Eigentumserwerb): Kosten für die zeitweise Nutzung von Büroräumen, Geräten oder Technik, z.B. Raummiete, Technikverleih oder Zeltmiete.
- Sonstige nicht-investive Kosten: Andere notwendige Ausgaben, die nicht dauerhaft bleiben und keiner anderen Kategorie zugeordnet werden können.
Investive Kostenarten:
- Anschaffung von Geräten und Ausstattung: Anschaffung von Gegenständen mit mehrjährigem Nutzen, z.B. Computer, Technik, Werkzeuge, Spielgeräte oder Fahrzeuge.
- Bauliche Maßnahmen inkl. Nebenkosten: Ausgaben für Bau-, Umbau- oder Renovierungsarbeiten, inkl. Kosten für Fachfirmen oder Dienstleister, z.B. Räume, Gebäude, Anlagen, handwerkliche Arbeiten, inkl. Planung und Genehmigungen.
- Software, Webseiten und digitale Angebote: Kosten für digitale Lösungen, die dauerhaft genutzt werden, z.B. Programmierung einer neu erstellten Webseite, einer App oder speziellen Software.
- Sonstige investive Kosten: Andere Ausgaben, bei denen etwas Bleibendes entsteht, die nicht in die oben genannten Kategorien passt.
Muss ich einen Eigenanteil zur Finanzierung der Projektidee leisten?
Eine Selbstbeteiligung bzw. Eigenanteil oder Ansatzfinanzierung ist nicht notwendig. Kosten, die im Rahmen der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.
Umsetzung und Dokumentation
Wann kann mit der Projektumsetzung begonnen werden?
Die Projektumsetzung kann sofort mit Erhalt der Gewinnbenachrichtigung beginnen (voraussichtlich Anfang Juli 2026). Es muss nicht auf die Auszahlung des Preisgeldes gewartet werden.
Welche Pflichten haben Teilnehmerinnen und Teilnehmer?
- Projektidee/Wettbewerbsbeitrag nicht vor der Prämierung beginnen und bis zum Ende des vorgegebenen Umsetzungszeitraums vollständig abschließen
- Einverständnis zur Kontaktaufnahme für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und ggf. Vorbereitung der Jurysitzung
- Mitwirkungspflicht, falls Zusatzangaben (z. B. Steuernummer) erforderlich sind
- Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben
- Dokumentation der Umsetzung (Projektdokumentation bzw. Sachbericht)
- Einwilligung zur Anfertigung von Video-, Ton- und Bildaufnahmen und deren späterer uneingeschränkter Verwertung durch die Träger, Kooperations- und Medienpartnern. Wenn am Projekt beteiligte Kinder oder andere Personen, nicht abgebildet werden sollen, wird dies berücksichtigt. Die Projektdokumentation muss jedoch gewährleistet sein.
Wie ist die Verwendung der Preisgelder zu dokumentieren?
Alle Gewinnerinnen und Gewinner müssen die Umsetzung der Projektidee dokumentieren. Die Dokumentation aller prämierten Projektideen wird auf www.revierpionier.de bereitgestellt.
Kleine Preisstufe:
- Projektdokumentation: kurzer Bericht zu den umgesetzten Maßnahmen und erreichten Zielen und verpflichtend einige Fotos bzw. Videomaterial (soweit vorhanden); wird auf Revierpionier-Website veröffentlicht
- Einreichung nach Abschluss der Umsetzung bzw. bis spätestens 14.07.2027
- Hinweise zur Dokumentation und eine Vorlage werden bereitgestellt
Mittlere und große Preisstufe und GRÜNDERGESTALTEN:
- Projektdokumentation: kurzer Bericht zu den umgesetzten Maßnahmen und erreichten Zielen und verpflichtend einigen Fotos bzw. Videomaterial (soweit vorhanden); wird auf Revierpionier-Website veröffentlicht
- Sachbericht: inhaltliche Erläuterung zur Verwendung der Preisgelder und Erfüllung der abgefragten Kriterien
- Einreichung nach Abschluss der Umsetzung bzw. bis spätestens 14.07.2027
- Hinweise zur Dokumentation und eine Vorlage werden bereitgestellt
Es wird empfohlen, mit der Dokumentation schon während der Projektumsetzung zu beginnen.
Dürfen sich Dritte am Projekt beteiligen?
Ja, Dritte, wie bspw. ehrenamtliche Helferinnen und Helfer dürfen sich am Projekt beteiligen. Wenn z.B. eine Kita eine Idee einreicht, dürfen die Eltern bei der Umsetzung unterstützen. Auch dürfen Städte und Kommunen mit Initiativen zusammenarbeiten, um Projektideen umzusetzen. Städte und Kommunen selbst dürfen aber keine Ideen einreichen.
Kontakt und Rückfragen
Wer sind die Kontaktpersonen?
Fragen zur Antragsstellung:
Projektteam REVIERPIONIER | Europäische Metropolregion Mitteldeutschland
Annett Kautz, Franziska Schmidt, Carolin Haynert, Anke Steinicke
Tel. 0341 - 600 16 270
E-Mail info(at)revierpionier.de
Fragen zur Auszahlung:
Silvana Rückert | Aufbauwerk Region Leipzig
Tel. 0341 - 140 77 90
E-Mail auszahlung(at)revierpionier.de
Presseanfragen:
Carolin Haynert | Europäische Metropolregion Mitteldeutschland
Tel. 0341 - 600 16 255
E-Mail presse(at)revierpionier.de
Wem kann man Hinweise und Anmerkungen zum Wettbewerb mitteilen?
Ihre Hinweise und Anmerkungen zum Wettbewerb können Sie an info(at)revierpionier.de schicken.
Wo finde ich den Revierpionier in den Social-Media?
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