Wettbewerb Fragen und Antworten (FAQ)
FAQ | REVIERPIONIER 2025
Ausführliche Informationen zum Ablauf des Wettbewerbs 2025 und zu den Wettbewerbskategorien finden Sie in den Teilnahmebedingungen im Downloadbereich.
Bitte lesen Sie vor der Projekteinreichung unbedingt auch die Teilnahmebedingungen 2025.
- Was sind wesentliche Neuerungen im Wettbewerbsjahr 2025?
- Welchen Hintergrund hat der Wettbewerb?
- Wie funktioniert die Teilnahme?
- Wird es noch einen Ideenwettbewerb geben?
- In welchem Zeitraum kann ich mich bewerben?
- Wer kann mitmachen?
- Welche Pflichten haben Teilnehmerinnen und Teilnehmer?
- Muss ich im Revier leben, um mich am Ideenwettbewerb REVIERPIONIER zu beteiligen?
- Welche Kategorien gibt es?
- In welcher Kategorie soll ich meine Projektidee einreichen?
- Welche Preisstufen gibt es?
- Welche Beispielprojekte sind denkbar?
- Nach welchen Kriterien werden die eingereichten Projektideen bewertet?
- Welche Voraussetzungen sind für die eingereichten Projektideen zu beachten?
- Kann eine Person bzw. Institution mehrere Projektideen einreichen?
- Wieviel Preisgeld erhält die Projektidee bei einer Prämierung?
- Was ist beim Einsatz der Preisgelder zu beachten?
- Muss ich einen Eigenanteil zur Finanzierung der Projektidee leisten?
- Wie ist die Verwendung der Preisgelder zu dokumentieren?
- Dürfen sich Dritte am Projekt beteiligen?
- Wie geht es nach der Einreichung weiter?
- Wann kann mit der Projektumsetzung begonnen werden?
- Wer sind die Kontaktpersonen?
- Wem kann man Hinweise und Anmerkungen zum Wettbewerb mitteilen?
- Kann man sich in den folgenden Wettbewerbsjahren erneut bewerben?
Was sind wesentliche Neuerungen im Wettbewerbsjahr 2025?
Der Einreichungszeitraum für Projektideen beginnt unmittelbar nach dem Netzwerktreffen. Dieses findet am 13.11.2024 in Merseburg statt. Ideen können ab dem 14.11.2024 bis zum 16.01.2025 eingereicht werden.
Im Falle einer Prämierung kann mit der Umsetzung bereits am 01.04.2025 begonnen werden. Die Projektideen müssen bis zum 30.11.2025 umgesetzt und abgeschlossen werden. Die Projektdokumentation und ggf. ein Sachbericht sind bis spätestens 15.12.2025 einzureichen.
Das Online-Voting für den Publikumspreis findet bereits im Frühjahr, voraussichtlich Mitte April bis Anfang Mai statt. Gewinner des Publikumspreises können zum 15.05.2025 mit der Umsetzung beginnen. Die Projekte müssen ebenfalls bis zum 30.11.2025 abgeschlossen werden.
In einem eigenen Abschnitt finden Sie die Voraussetzungen zur Teilnahme am Wettbewerb und zusätzlich auch die Kriterien, die zu einem formalen Ausschluss führen.
Welchen Hintergrund hat der Wettbewerb?
Die Stabsstelle „Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier“ der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt hat 2022 im Sinne des Landesmottos #moderndenken den Ideenwettbewerb REVIERPIONIER ins Leben gerufen, um den Strukturwandel in den sachsen-anhaltischen Braunkohleregionen und insbesondere die Einbindung der Zivilgesellschaft zu fördern. Die Maßnahme wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Wie funktioniert die Teilnahme?
- Online-Formular aufrufen (ab 14. November 2024 verfügbar)
- Im Bewerbungsformular folgende Dinge eingeben:
- Persönliche Angaben
- Kategorie auswählen, hier Detailinfos zu den Preisgeldern
- Kurzinfo zum Projekt, d.h. Titel, Kurzbeschreibung, Projektbeschreibung anhand von vier Teilfragen, insgesamt ca. 2.500 Zeichen (ohne Anhänge, werden nur bei Bedarf bei mittleren und Großprojekten nachgefragt)
- Darstellung der Projektziele unter Beachtung der Themen Strukturwandel, Nachhaltigkeit und Klimaschutz, max. 1.000 Zeichen
- Schätzung der Gesamtkosten Projektumsetzung in Euro
- Je nach Preiskategorie vier bis fünf Fragen zu Strukturwandel/Nachhaltigkeit/Klimaschutz/ Sichtbarkeit/Vernetzung beantworten; jeweils max. 300 Zeichen
- Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung anhaken
- Button „Projektidee einreichen“ klicken
- Nach Absenden des Wettbewerbsbeitrags erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine E-Mail, welche innerhalb von 24 Stunden bestätigt werden muss, erst dann ist die Projektidee eingegangen.
- Nach der Bestätigung erhalten Einreicherinnen und Einreicher eine E-Mail mit den eingegebenen Bewerbungsdaten als pdf-Dokument. Erst mit Erhalt dieser E-Mail ist die Projekteinreichung erfolgreich abgeschlossen. Bitte überprüfen Sie die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Korrekturen können bis maximal 12 Stunden nach Ende des Einsendeschlusses, d.h. bis 17.01.2025 um 12:00 Uhr, dem Projektteam angezeigt werden. Danach sind keine Änderungen mehr möglich und ggf. fehlerhafte Angaben führen zum formalen Ausschluss.
Zusätzliche Hilfestellung bietet ein Leitfaden, der die erforderlichen Eingaben zu den Formularfeldern einzeln erläutert.
Wird es noch einen Ideenwettbewerb geben?
Der Ideenwettbewerb REVIERPIONIER findet 2023, 2024 und 2025 statt. Der Bewerbungszeitraum für die Ideenwettbewerbe liegt jeweils zu Beginn des Jahres. Informationen zur nächsten Bewerbungsfrist werden jeweils im Herbst, in der Regel im Rahmen des Netzwerktreffens, zum Ende des jeweiligen Wettbewerbsjahres auf der Website veröffentlicht. Eine Anschlussförderung und Fortsetzung des Wettbewerbs ab 2026 wird angestrebt.
In welchem Zeitraum kann ich mich bewerben?
Für das Wettbewerbsjahr 2025 können Sie vom 14. November 2024 bis einschließlich 16. Januar 2025, 24:00 Uhr Ihre Projektideen einreichen.
Wer kann mitmachen?
Beiträge können von Bürgerinnen und Bürgern (natürlichen Personen), die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz im Mitteldeutschen Revier in den Kommunen der Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Saalekreis oder der Stadt Halle (Saale) haben, eingereicht werden. Ebenfalls teilnehmen können Vereine, Verbände, Kammern, Stiftungen, soziale Träger, Hochschulen, Schulen, Kindergärten, kommunale und wissenschaftliche Einrichtungen sowie gemeinnützige gGmbH. Diese können Ihren Sitz auch außerhalb des Reviers haben, das Projekt muss aber im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt umgesetzt werden.
Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können ihre Idee durch eine volljährige Vertretung einreichen lassen. Es werden die Kontakte der minderjährigen Person und der volljährigen Vertretung erfasst.
Unternehmen und Kommunen sind von der Teilnahme ausgeschlossen (Ausnahme sind gGmbHs).
Welche Pflichten haben Teilnehmerinnen und Teilnehmer?
- Projektidee/Wettbewerbsbeitrag nicht vor der Prämierung beginnen
- Kontaktaufnahme für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und Vorbereitung der Jurysitzung
- Richtigkeit der gemachten Angaben
- Einwilligung zur Anfertigung von Video-, Ton- und Bildaufnahmen und deren späterer uneingeschränkter Verwertung durch die Träger, Kooperations- und Medienpartnern. Wenn am Projekt beteiligte Kinder oder andere Personen, nicht abgebildet werden sollen, wird dies berücksichtigt. Die Projektdokumentation muss jedoch gewährleistet sein.
Muss ich im Revier leben, um mich am Ideenwettbewerb REVIERPIONIER zu beteiligen?
Privatpersonen, d.h. natürliche Personen, müssen ihren Hauptwohnsitz in der Gebietskulisse des sachsen-anhaltischen Teils des Mitteldeutschen Reviers haben. Die Gebietskulisse umfasst die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz und Saalekreis sowie die Stadt Halle (Saale).
Institutionen und juristische Personen können ihren Sitz auch außerhalb des Reviers haben. Die Projektumsetzung muss zwingend innerhalb der Gebietskulisse des Reviers erfolgen.
Welche Kategorien gibt es?
REVIERGESTALTEN: Gesucht werden Projektideen, welche die Lebensqualität im Mitteldeutschen Revier verbessern und das zivilgesellschaftliche Engagement sowie das Verständnis für eine nachhaltige Zukunft stärken. Die eigene Region aktiv mitgestalten und den Austausch zwischen Menschen, Kommunen, Projekten und Generationen fördern – darum geht es in dieser Kategorie. Die Gemeinschaft soll bei allen Ideen im Vordergrund stehen.
ZUKUNFTGESTALTEN: Gesucht werden Projektideen von und für Kinder und Jugendliche, welche diese für eine nachhaltige Zukunft befähigen. Im Mittelpunkt dieser Kategorie stehen die Themen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT), Soziales, Handwerk, Sport und Kultur. Minderjährige Personen können ihre Ideen gerne mit Unterstützung einer volljährigen Vertreterin bzw. Vertreters einreichen.
GRÜNDERGESTALTEN: Diese Kategorie fördert Existenzgründungen in der Vorgründungsphase. Gesucht werden Ansätze, die innovativ und neuartig sind, sowie einen positiven Einfluss auf den Struktur- und Klimaschutz haben. Der regionale Fokus und der Innovationsgrad spielen bei diesen Geschäftsideen eine besondere Rolle. Von der ersten Idee hin zu einem ausgefeilten Geschäftsmodell gilt es zahlreiche Fragen zu klären. Mit der Ideen-Prämierung wird eine fundierte Weiterentwicklung der Anfangsidee ermöglicht. Es darf noch keine Gewerbeanmeldung vorliegen, die Idee sollte aber grundsätzlich realistisch umsetzbar sein (ohne Zeithorizont).
LOKALGESTALTEN: Diese Kategorie ist der Publikumspreis, die zweite Chance für Beiträge aus den Kategorien REVIERGESTALTEN und ZUKUNFTGESTALTEN: Aus allen nichtprämierten Projektideen der mittleren und großen Preisstufen bestimmt die Jury drei Kandidaten und Kandidatinnen je Gebietskörperschaft. Diese stellen sich zur Wahl für einen von fünf Publikumspreisen (1 Preis pro Gebietskörperschaft). Für diese Kategorie sind keine direkten Einreichungen möglich.
In welcher Kategorie soll ich meine Projektidee einreichen?
Geschäftsideen reichen Sie in der Kategorie GRÜNDERGESTALTEN ein.
Projektideen von bzw. schwerpunktmäßig für Kinder und Jugendliche werden in der Kategorie ZUKUNFTGESTALTEN eingereicht.
Alle weiteren Projektideen sollten unter REVIERGESTALTEN eingereicht werden.
Welche Preisstufen gibt es?
REVIERGESTALTEN
Preisgelder von bis zu 4.500 € (kleine Projekte) bis zu 21.000 € (große Projekte) zu gewinnen
Preisstufe klein | bis zu 4.500 Euro | ungefähre Anzahl Prämierungen: 50
Preisstufe mittel | 4.501 bis 12.000 Euro | ungefähre Anzahl Prämierungen: 10
Preisstufe groß | 12.001 bis 21.000 Euro | ungefähre Anzahl Prämierungen: 5
ZUKUNFTGESTALTEN
Preisgelder von bis zu 4.500 € (kleine Projekte) bis zu 21.000 € (große Projekte) zu gewinnen
Preisstufe klein | bis zu 4.500 Euro | ungefähre Anzahl Prämierungen: 50
Preisstufe mittel | 4.501 bis 12.000 Euro | ungefähre Anzahl Prämierungen: 10
Preisstufe groß | 12.001 bis 21.000 Euro | ungefähre Anzahl Prämierungen: 5
GRÜNDERGESTALTEN
Preisgelder von pauschal 6.000 € zu gewinnen
ungefähre Anzahl Prämierungen: 12
LOKALGESTALTEN – der Publikumspreis
Preisgelder von 4.501€ bis zu 21.000 € zu gewinnen
Nichtprämierte Projektideen der Kategorien REVIERGESTALTEN und ZUKUNFTGESTALTEN der mittleren und großen Preisstufen
5 Prämierungen, ein Preis pro Gebietskörperschaft
Welche Beispielprojekte sind denkbar?
REVIERGESTALTEN:
Ausstellung, Podcast/Hörspiel, Hörspaziergang, Aktionstage, Netzwerkaufbau, Workshops zur Konzeptentwicklung, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
ZUKUNFTGESTALTEN:
Theater-Workshop, thematische Stadtrallye entwickeln, Sommercamp, Projektwoche der Nachhaltigkeit, interkulturelle Woche, ScienceSlam, Maker Space
GRÜNDERGESTALTEN:
Vermarktung regionaler Produkte, Mobilitätskonzepte, innovative/lokale Dienstleistungsangebote
Eine interaktive Karte mit allen bisherigen prämierten Projekten finden Sie unter HIER.
Nicht möglich sind u.a. Wettbewerbe und Gewinnspiele.
Nach welchen Kriterien werden die eingereichten Projektideen bewertet?
Hauptkriterien gemäß den Wettbewerbszielen sind Strukturwandel, Nachhaltigkeit und Klimaschutz.
Weitere Kriterien sind Umsetzung, Sichtbarkeit, Vernetzung, Übertragbarkeit und Lerneffekt (ZUKUNFTGESTALTEN).
In der Kategorie GRÜNDERGESTALTEN gilt zusätzlich das Kriterium Innovationsgrad.
Ausführliche Inhalte zu den Kriterien sind in den Teilnahmebedingungen dargelegt.
Welche Voraussetzungen sind für die eingereichten Projektideen zu beachten?
Bei den eingereichten Ideen muss es sich um neue, noch nicht realisierte Projekte handeln. Das heißt, dass die Idee für den Ort oder den Verein neu ist, es muss aber keine komplett neue Idee sein, die noch nie irgendwo umgesetzt wurde. Eine Wiedereinreichung oder Fortsetzung eines prämierten Projektes im Folgejahr ist nicht vorgesehen.
Man kann in der kleinen und mittleren Preisstufe mehrere Projektideen einreichen. Die Ideen müssen sich inhaltlich unterscheiden und voneinander abgrenzen. Es ist nicht möglich, dass verschiedene Antragsteller dieselbe Idee einreichen oder eine Idee in mehreren Kategorien eingereicht wird (Doppeleinreichung).
Wenn eine Projektidee gemeinschaftlich eingereicht wird, z.B. von Kita und Hort, muss man sich für eine Einrichtung/Kontaktperson entscheiden, durch die der Antrag eingereicht wird. In der Projektbeschreibung kann aber erwähnt werden, dass es ein gemeinschaftliches Projekt ist.
Mit der Umsetzung der Projektideen darf erst mit Bekanntgabe der Gewinnerinnen und Gewinner (voraussichtlich April 2025) begonnen werden. Bis 30. November 2025 müssen die Projekte spätestens abgeschlossen sein. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich.
Folgende Kriterien führen zum formalen Ausschluss einer Projektidee:
- Hauptwohnsitz der einreichenden natürlichen Person liegt außerhalb der Gebietskulisse,
- Projektumsetzung erfolgt außerhalb der Gebietskulisse,
- die maximal mögliche Gesamtsumme in Höhe von 21.000 Euro wird überschritten,
- der Anteil der maximal möglichen investiven Kosten wird überschritten; d. h. über ein Drittel der beantragten Gesamtsumme werden investiv eingesetzt,
- bei der Projektidee handelt es sich um eine wirtschaftliche Tätigkeit und es liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor (ausgenommen Geschäftsideen in der Kategorie GRÜNDERGESTALTEN),
- es werden unvollständige oder falsche Angaben bei der Einreichung gemacht, z.B. die angegebene Gesamtsumme stimmt nicht mit den einzelnen Kostenangaben überein,
- die mehrfache Einreichung derselben Idee in verschiedenen Kategorien oder Preisstufen bzw. die Einreichung gleichlautender Ideen von verschiedenen Personen („Doppeleinreichung“),
- es handelt sich um ein Teilprojekt, das nicht in sich abgeschlossen ist bzw. nicht innerhalb des Umsetzungszeitraumes umgesetzt werden kann,
- es handelt sich um Anschluss- bzw. Folgeprojekte zu bereits prämierten Projektideen,
- die Hauptkriterien Strukturwandel, Nachhaltigkeit und Klimaschutz werden in der Projektumsetzung nicht berücksichtigt.
Kann eine Person bzw. Institution mehrere Projektideen einreichen?
Man kann mehrere Projektideen einreichen. Die Ideen müssen sich inhaltlich unterscheiden und voneinander abgrenzen. Es ist nicht möglich, dass verschiedene Antragsteller dieselbe Idee einreichen oder eine Idee in mehreren Kategorien eingereicht wird (Doppeleinreichung).
In der großen Preisstufe der Kategorien REVIERGESTALTEN und ZUKUNFTGESTALTEN (kategorieübergreifend) sowie bei GRÜNDERGESTALTEN ist die Anzahl der möglichen Einreichungen begrenzt. D.h., in den Kategorien REVIERGESTALTEN und ZUKUNFTGESTALTEN darf in der großen Preisstufe insgesamt (kategorieübergreifend) maximal ein Projekt pro antragstellender Person eingereicht werden. Gleiches gilt in der Kategorie GRÜNDERGESTALTEN.
Unabhängig von einer Einreichung in der großen Preisstufe in den Kategorien REVIERGESTALTEN und ZUKUNFTGESTALTEN sowie in der Kategorie GRÜNDERGESTALTEN gibt es in der kleinen und mittleren Preisstufe keine Beschränkungen zur Anzahl der Einreichungen. Die Einreichung von weiteren, inhaltlich voneinander klar abgegrenzten Projektideen in der kleinen und mittleren Preisstufe der Kategorien REVIERGESTALTEN und ZUKUNFTGESTALTEN ist möglich.
Wieviel Preisgeld erhält die Projektidee bei einer Prämierung?
Als Preisgeld wird der Betrag ausgezahlt, der für die Projektumsetzung notwendig ist und im Bewerbungsformular angegeben wird. Das maximale Preisgeld des Ideenwettbewerbs sind 21.000 Euro. Wenn für die Umsetzung der Projektidee bspw. 60.000 Euro notwendig sind, kann das Projekt nicht eingereicht werden. Eine anteilige Auszahlung des Preisgeldes ist nicht möglich. Die Projektidee muss mit dem Preisgeld vollständig umsetzbar sein.
Was ist beim Einsatz der Preisgelder zu beachten?
Der Ideenwettbewerb REVIERPIONIER wird im Rahmen des Förderprogramms „Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten - STARK“ gefördert. Gemäß der dortigen Förderbedingungen sind die Preisgelder vorrangig nicht-investiv zu verwenden. Maximal ein Drittel des ausgezahlten Preisgeldes darf für investive Kosten bzw. Anschaffungen (z.B. Technik, Spielgeräte o.ä. oder bauliche Aktivitäten) eingesetzt werden.
Beispielaktivitäten/-maßnahmen (kein Anspruch auf Vollständigkeit!)
nicht-investiv: Vernetzung, Netzwerkaufbau, Veranstaltungen, Weiterbildung-/Bildungsangebote, Wettbewerbe, Ausstellung, Workshops inkl. Material, Informationsmaterialien (Flyer, Plakate), Programmierung in Eigenleistung (Web, App, Karte, interaktive Angebote), Kommunikation (Podcast, Film), Arbeitseinsätze, Personalkosten/Aufwandsentschädigungen, Reisekosten, Soziale Angebote (Treffen, Austausch etc.), Marketingaktivitäten, Verbrauchsmaterialien, Raummiete
investiv: Spielgeräte, Anschaffung technischer Geräte, bauliche Aktivitäten, Renovierungsarbeiten, Möbel/Inventar für Räume, Rastplätze u.ä., Informationstafeln, Anschaffung von Fahrzeugen/Fahrrädern, Erweiterung der Nutzfläche von Räumlichkeiten (Barrierefreiheit), Brandschutz (neue Fluchtwege, Brandschutzwände etc.), Bürotechnik (z.B. PC), investive Dienstleistungen
Preisgelder können mit anderen Fördermitteln kombiniert werden. Allerdings soll das Preisgeld nicht dazu genutzt werden, um bestehende Förderlücken zu schließen. Die eingereichten Projektideen müssen in sich sinnvoll und abgeschlossen sein.
Die Preisgelder werden für nicht-wirtschaftliche Projektideen vergeben. Einnahmen sind nicht vorgesehen. Treten in einem Projekt ungeplante Einnahmen auf, muss dies zeitnah dem Projektteam angezeigt werden. Sollten ungeplante Einnahmen für das eingereichte Vorhaben eingesetzt werden, müssen diese von der Prämie abgezogen werden.
Beispiele für Einnahmen sind: Teilnehmerbeiträge für Schulungen/ Seminare, Verkaufserlöse für im Projekt hergestellte Waren und erbrachte Dienstleistungen (z.B. Entgelte für Anzeigen bei Broschüren oder aus dem Verkauf von Publikationen), Eintrittsgelder, Schrotterlöse usw.
Muss ich einen Eigenanteil zur Finanzierung der Projektidee leisten?
Eine Selbstbeteiligung bzw. Eigenanteil oder Ansatzfinanzierung ist nicht notwendig. Kosten, die im Rahmen der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.
Wie ist die Verwendung der Preisgelder zu dokumentieren?
Alle Gewinnerinnen und Gewinner müssen die Umsetzung der Projektidee dokumentieren. Die Dokumentation aller prämierten Projektideen wird auf www.revierpionier.de bereitgestellt. Neu ist, spätestens bis zwei Wochen nach Projektende wird für mittlere und große Projekte der Kategorien REVIERGESTALTEN und ZUKUNFTGESTALTEN sowie für Projekte in der Kategorie GRÜNDERGESTALTEN zusätzlich ein Sachbericht verlangt. Im Sachbericht muss der Umsetzungsstand des prämierten Projekts angegeben werden. Im Sachbericht wird inhaltlich abgefragt, wie die Preisgelder für die Projektumsetzung eingesetzt wurden und in welchem Umfang die abgefragten Kriterien erreicht wurden. Als Nachweis für die Umsetzung können Fotos, Zeitungsartikel oder Social-Media-Beiträge eingereicht werden. Eine Vorlage für den Sachbericht wird zur Verfügung gestellt.
Dürfen sich Dritte am Projekt beteiligen?
Ja, Dritte, wie bspw. ehrenamtliche Helferinnen und Helfer dürfen sich am Projekt beteiligen. Wenn z.B. eine Kita eine Idee einreicht, dürfen die Eltern bei der Umsetzung unterstützen. Auch dürfen Städte und Kommunen mit Initiativen zusammenarbeiten, um Projektideen umzusetzen. Städte und Kommunen selbst dürfen aber keine Ideen einreichen.
Wie geht es nach der Einreichung weiter?
Die Projektideen werden geprüft und bewertet und die Prämierungen der Gewinnerprojekte in der Jurysitzung Ende März festgelegt. Alle Einreicherinnen und Einreicher erhalten voraussichtlich Ende März bzw. Anfang April eine Information per E-Mail, ob sie gewonnen haben oder nicht. Mit der Gewinnbenachrichtigung wird auch das Auszahlungsformular an die Gewinnerinnen und Gewinner verschickt. Damit kann das Preisgeld abgerufen werden. Das Auszahlungsformular muss von der Person ausgefüllt werden, welche die Idee eingereicht hat. Es kann aber bspw. ein Vereinskonto angegeben werden, auf welches das Preisgeld ausgezahlt werden soll. Das Preisgeld wird in einer Einmalzahlung überwiesen.
Wann kann mit der Projektumsetzung begonnen werden?
Die Projektumsetzung kann sofort mit Erhalt der Gewinnbenachrichtigung beginnen (voraussichtlich Anfang April 2025). Es muss nicht auf die Auszahlung des Preisgeldes gewartet werden.
Wer sind die Kontaktpersonen?
Fragen zur Antragsstellung:
Projektteam REVIERPIONIER | Europäische Metropolregion Mitteldeutschland
Annett Kautz, Franziska Schmidt, Carolin Haynert, Anke Steinicke
Tel. 0341 - 600 16 270
E-Mail info(at)revierpionier.de
Fragen zur Auszahlung:
Silvana Rückert | Aufbauwerk Region Leipzig
Tel. 0341 - 140 77 90
E-Mail auszahlung(at)revierpionier.de
Presseanfragen:
Carolin Haynert | Europäische Metropolregion Mitteldeutschland
Tel. 0341 - 600 16 255
E-Mail presse(at)revierpionier.de
Wem kann man Hinweise und Anmerkungen zum Wettbewerb mitteilen?
Ihre Hinweise und Anmerkungen zum Wettbewerb können Sie an info(at)revierpionier.de schicken.
Kann man sich in den folgenden Wettbewerbsjahren erneut bewerben?
Ja, mit einer neuen Projektidee kann man sich wieder bewerben. Die Wiedereinreichung eines prämierten Projektes im Folgejahr ist nicht vorgesehen.