In Sachsen-Anhalt können ab sofort wieder Förderanträge für neue Strukturwandel-Projekte im Mitteldeutschen Revier gestellt werden. Unterstützt werden besonders bedeutsame Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur. Die Änderungen an der entsprechenden Richtlinie „Sachsen-Anhalt Revier 2038“, nach der Mittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregion des Bundes vergeben werden, wurden heute veröffentlicht und treten morgen in Kraft. Damit ist der Antragsstopp, der seit 24. Dezember 2022 gegolten hatte, aufgehoben. Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra: „Unser gemeinsames Ziel ist, Perspektiven für Menschen und Wirtschaft im Revier zu schaffen. Die überarbeitete Richtlinie bringt Planungssicherheit, um die Potentiale in den Regionen gewinnbringend nutzen zu können.“
Die Richtlinie legt fest, wie die längstens bis 2038 zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 1,544 Milliarden Euro zwischen den Landkreisen Burgenlandkreis, Saalekreis, Mansfeld-Südharz und Anhalt Bitterfeld sowie der Stadt Halle aufgeteilt werden und welche Kriterien Projekte für eine Förderung erfüllen müssen. Die Regionalbudgets waren zuvor zwischen dem Land und den betroffenen Gebietskörperschaften in der „Vereinbarungen zur Reviergerechtigkeit“ vereinbart worden:
• Burgenlandkreis: 28%, ergibt bis zu 432,5 Mio. €
• Saalekreis: 20%, ergibt bis zu 308,9 Mio. €
• Mansfeld-Südharz: 20%, ergibt bis zu 308,9 Mio. €
• Anhalt-Bitterfeld: 18%, ergibt bis zu 278,0 Mio. €
• Stadt Halle (Saale): 14%, ergibt bis zu 216,2 Mio. €
Neue Förderungen können bewilligt werden, soweit in den jeweiligen Regionalbudgets noch Mittel zur Verfügung stehen. Die investiven Maßnahmen müssen unmittelbar der Umsetzung des Strukturentwicklungsprogramms dienen und zur Schaffung und zum Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen beitragen oder die Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes unterstützen. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise der Revierkulisse sowie sonstige Träger, soweit sie öffentliche, vor allem kommunale, Aufgaben in diesen oder für diese Gebietskörperschaften erfüllen. Die Priorisierung erfolgt dabei jeweils in den Landkreisen sowie der Stadt Halle (Saale) und in Abstimmung mit der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur. Die Richtlinie legt zudem fest, dass jeweils 12,5 Prozent des Budgets der Landkreise und der Stadt Halle (Saale) projektübergreifend zurückgehalten werden müssen, um Kostensteigerungen abzufedern.
Im vergangenen halben Jahr konnten bereits bewilligte Projekte weitergeführt und neue Vorhaben entwickelt, vorbereitet und Abstimmungen mit dem Bund und den beteiligten Landesministerien vorangetrieben werden. Minister Robra: „Für die Überarbeitung der Richtlinie waren parallel aufwändige Abstimmungen mit Bundesministerien und den länderübergreifenden Gremien notwendig, die zur Steuerung des Transformationsprozesses nach dem Investitionsgesetz für die Kohleregionen geschaffen worden sind. Jetzt kann es wieder in die Beantragung gehen.“