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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Inhaltsverzeichnis

Beteiligung

Wo kann ich meine Ideen zum Strukturwandel einreichen?

Der Strukturwandel lässt sich nur gemeinsam erfolgreich meistern. Sie sind herzlich eingeladen, die vielfältigen Entwicklungen im Revier aktiv mitzugestalten. Bringen Sie Ihre Perspektive bei einem unserer regionalen Workshops ein, die wir im Rahmen des Strategieforums 2019/2020 durchführen.Die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen haben die Chance, sich neu zu erfinden. Dazu stehen Sachsen-Anhalt finanzielle Mittel in Milliardenhöhe zur Verfügung. Was es braucht, sind zukunftsfähige Vorhaben, die Mitteldeutschland als starken Industriestandort ausbauen und die Lebensqualität in den Regionen sichern. Als Stabsstelle „Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier“ sind wir erster Ansprechpartner für Akteure aus den betroffenen Kommunen und Landkreisen. Nutzen Sie ganz unkompliziert die Möglichkeit, uns eine E-Mail zu senden. Lassen Sie uns an Ihren Ideen zum Thema teilhaben. Sie erreichen uns unter der E-Mail-Adresse: strukturwandel(at)stk.sachsen-anhalt.de.

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Bildung

Wie kann das Bildungsniveau der Jugend für die anspruchsvollen Zukunftsarbeitsplätze (Digitalisierung, neue technische Entwicklungen, …) angehoben werden?

Zur Unterstützung der Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler, des Übergangs von der Schule in die Ausbildung sowie Aus- und Weiterbildung hat das Land in den letzten Jahren zahlreiche Aktivitäten entfaltet. Davon ausgehend gibt es bereits gute Ansätze, auf denen wir künftig aufbauen und die wir fortentwickeln können – zuvorderst zu nennen ist hierbei das Landesprogramm RÜMSA (www.ruemsa.sachsen-anhalt.de), mit dem schon seit 2015 die Grundlagen einer an regionalen Bedarfen orientierten Übergangs- und Ausbildungsförderung entwickelt werden. So wurden u.a. im Rahmen von RÜMSA Schülerpraktika gefördert und eine Vertiefung der Zusammenarbeit von Schulen und Unternehmen unterstützt. Diese Aktivitäten werden auch langfristig vom Land weiter gefördert, z. B. in der regionalisierten Arbeitsmarktpolitik des Sozialministeriums. Zum Identifizieren weiterer Handlungsbereiche wird zudem die ressortübergreifende AG Digitalisierung ihren Fokus zukünftig zusätzlich auf die Digitalisierungsbedarfe in der Ausbildung richten.

Im Rahmen des Strukturentwicklungsprogramms (https://strukturwandel.sachsen-anhalt.de/perspektiven/strukturentwicklungsprogramm/) sollen zudem diese und ähnliche Fragestellungen in dem Handlungsfeld „Bildung und Fachkräftesicherung“, wozu u. a. Themen wie Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler, Aus- und Weiterbildung sowie Erwachsenenbildung zählen, mit Fachexperten/innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration erarbeitet werden.

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Energie

Grüner Wasserstoff benötigt erhebliche Energieumwandlung, also Wind und Sonne. Aus der Region? Importierte Energie?

Eine Vor-Ort-Herstellung grünen Wasserstoffs wird als bevorzugte Versorgungsmöglichkeit, gerade zu Beginn des Markthochlaufes, angesehen. Folglich geht damit die Notwendigkeit des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Erzeugung von grünem Wasserstoff in Sachsen-Anhalt einher. Dafür sollen neue Flächen für die Erzeugung erneuerbarer Energien in den Regionalplänen und im Landesentwicklungsplan berücksichtigt und entsprechend ausgewiesen werden. Der Aufbau einer CO2-freien Wasserstoffwirtschaft und die lokale Herstellung von Wasserstoff werden als Chance für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes gesehen. Mittel- und langfristig wird es notwendig sein, Sachsen-Anhalt in ein europäisches Wasserstoffnetz einzubinden, da der hohe Wasserstoffbedarf in der Industrie sehr wahrscheinlich nicht vollständig durch das Erneuerbare-Energien-Potential der Region abgedeckt werden kann.

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Welche Alternativen gibt es zukünftig zur Braunkohle?

Derzeit beträgt der Anteil von Braunkohle an der Bruttostromerzeugung in Deutschland rund 24 %. Diese gilt es zu ersetzen. Jedoch erfolgt die Abschaltung der Tagebau und Kraftwerke nicht von einem Tag auf den anderen. Der Umstieg auf Erneuerbare Energien ist langfristig planbar. Mehr noch: Sachsen-Anhalt ist auf diesem Feld bereits Vorreiter. Hier beträgt der Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung mehr als 50 % – Biomasse, Photovoltaik, Wasser- und Windkraft machen den Energiemix der Zukunft aus.

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Welche Maßnahmen/Förderungen sind direkt für Energie und Wärmewende gedacht?

Energie- und Wärmewende nehmen eine besondere Rolle im Strukturwandel ein. Im Leitbild für das Mitteldeutsche Revier ist die treibhausgasneutrale Energiewirtschaft fest verankert. Die Maßnahmen im Bereich Energie für den Strukturwandel sollen vor allem darauf abzielen, gesicherte Stromerzeugungskapazitäten bereitzustellen, erneuerbare Energien, Fernwärmenetze und dörfliche Energiequartierskonzepte auszubauen, die Wasserstoffwirtschaft einschließlich Sektorenkopplung und Wasserstoff-Kreislaufwirtschaft zu fördern und in flexibles Lastmanagement zu investieren. Die Rahmenbedingungen für entsprechende Maßnahmen werden auf Landesebene und in enger Abstimmung mit den Gebietskörperschaften im Revier entsprechend dem Strukturentwicklungsprogramm erarbeitet. Mit Förderung durch den Bund ist u. a. das Kompetenzzentrum Wärme in Planung, um Kommunen bei der Umsetzung der Wärmewende zu unterstützen. Einen großen Raum nimmt auch die Wasserstoff-Förderung ein. Hier sei das Projekt „Energiepark Bad Lauchstädt“ genannt.

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Welche Rolle soll die Landwirtschaft in der zukünftigen Energieversorgung spielen? Rohstofflieferant?

Grundsätzlich liegt der Schwerpunkt der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Bereitstellung von hochwertigen Lebens- und Futtermitteln. Daneben nimmt die Bedeutung des Anbaus von nachwachsenden Rohstoffen und damit die stoffliche und energetische Verwertung von landwirtschaftlicher Biomasse in den regionalen Wertschöpfungsketten zu. Landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der Region haben in der Regel eine gute Klimabilanz und können zunehmend auch als Kohlenstoffspeicher genutzt werden. Anders als bei der Verwertung von Braunkohle und Erdöl wird hier Kohlenstoff in der Pflanze bzw. im Boden gebunden. Diese Fähigkeit wird im Rahmen des sogenannten Kohlenstoff-Zertifikate-Handels weiter an Bedeutung gewinnen.

Die zunehmende kritische Auseinandersetzung um die Verwendung von klimaschädlichen Rohstoffen eröffnet für die stoffliche Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen neue Wertschöpfungsketten wie den Einsatz als Verpackungsmaterial sowie in der Baustoff- und chemischen Industrie. Als Energieträger ist Bioenergie grundlastfähig und in den Bereichen Wärme, Strom und Gas einsatzfähig. Insbesondere für dezentrale regionale Energieverbundsysteme, die den Bedingungen des ländlichen Raumes angepasst sind, gibt es gute Perspektiven.

Der Anbau nachwachsender Rohstoffe ist ressourcenschonend und kostensparend. Zusätzlich trägt der Anbau nachwachsender Rohstoffe zur Erweiterung der Fruchtfolgegestaltung, zur Erhöhung der Diversifizierung in der Wertschöpfung sowie zum Erhalt bzw. zur Erhöhung des Artenspektrums bei. Darüber hinaus ergeben sich weitere wertvolle Effekte wie zum Beispiel die Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit und der Kohlenstoffbindung. Die Nachhaltigkeit im Anbau wirkt sich damit letztendlich auch auf die Verringerung des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln aus. Der Anbau mehrjähriger Kulturen und die ganzjährige Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen verbessern die Bodenbedeckung und damit auch den Erosionsschutz auch über Winter. Hinzu kommen je nach Art weitere ökologische Wirkungen für Flora und Fauna, u. a. als Bienenweide oder Rückzugsort bzw. Lebensraum für Insekten und andere Tiere.

Beispiele für Alternativen zu Mais sind Riesenweizengras, Mais/Stangenbohnen-Gemisch, Durchwachsende Silphie oder Holz. Holz als Energielieferant wird in Deutschland in der Landwirtschaft als Kurzumtriebsplantage und zunehmend auch als Agroforstsysteme angebaut.

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Wie wäre es, außer an Wasserstoff auch über Methanol zu denken? Das lässt sich aus organischen Reststoffen herstellen, in Brennstoffzellen verwenden und die Infrastruktur ist mehr oder weniger schon vorhanden.

Neben Wasserstoff sind auch dessen Derivate wie Methanol oder Ammoniak wichtige Bestandteile eines zukünftigen an Nachhaltigkeit ausgerichteten Energiesystems. Die CO2-neutrale Herstellung von Methanol, sei es aus Biomasse oder erneuerbarem Strom (Power-to-Methanol), wird bereits in Sachsen-Anhalt diskutiert. Beispielsweise gibt es konkrete Planungen der TOTAL Raffinerie Mitteldeutschland, mittels Hochtemperaturelektrolyse und CO2-Abscheidung CO2-neutrales Methanol herzustellen (Projekt E-CO2MET), sowie Überlegungen für eine Power-to-Methanol-Anlage in Zeitz. Das globale Potential von grünem Methanol wurde auch kürzlich in einer Studie der IRENA (Internationale Organisation für erneuerbare Energien) zusammengefasst.

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Wie soll in Zukunft der Strom, der durch die Kohleverstromung entsteht, ersetzt werden? Dies kann ja nicht nur mit Wind- und Solarstrom ausgeglichen werden? Es wird Zeiten geben, da wird dieses nicht ausreichen, um die Versorgung zu gewährleisten.

Laut den aktuellen Zahlen des statistischen Landesamtes hatte 2019 die Braunkohleverstromung im Jahresdurchschnitt einen Anteil von 19 % an der Bruttostromerzeugung in Sachsen-Anhalt. Der Anteil der erneuerbaren Energien ist bereits heute dreimal so groß (58 %). Es kann davon ausgegangen werden, dass bei weiterem Ausbau der Erneuerbaren die im Rahmen des Kohleausstiegs wegfallende Stromerzeugung in der Summe von erneuerbaren Energien übernommen werden kann.

Natürlich muss gleichzeitig die energiewirtschaftliche Infrastruktur auf den volatilen Einspeisecharakter von Wind und Photovoltaik angepasst werden. Neben dem bereits voranschreitenden Netzausbau sind deshalb entsprechende Technologien und Marktmechanismen zur Zwischenspeicherung (kurzfristig z. B. Batteriespeicher und langfristig z. B. grüner Wasserstoff) und zur Flexibilisierung der Stromnachfrage (über flexible Lasten) aufzubauen. Für größere Zeiträume mit unzureichender erneuerbarer Stromversorgung bedarf es ergänzender Erzeugungskapazitäten, die anfangs mit Erdgas und im weiteren Verlauf mit erneuerbaren Gasen, wie grünem Wasserstoff, versorgt werden.

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Wird der Strom teurer?

Wie sich der Strompreis im Zuge des Kohleausstiegs konkret entwickelt, ist noch nicht abzusehen. Ein Grundsatz gelungener Energiepolitik besteht darin, kontinuierlich für Ausgewogenheit zwischen Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Klimaschutz zu sorgen. Ein Ergebnis dieser Arbeit ist ein stabiler und wettbewerbsfähiger Strompreis. Davon profitieren zum einen die Verbraucher und zum anderen die regionale Wirtschaft mit ihren zahlreichen energieintensiven Betrieben. Das Gesetz soll sicherstellen, dass die Strompreise auch im Rahmen des Ausstiegs aus der Kohleverstromung bezahlbar bleiben. Aus diesem Grund wird die Gewährleistung einer preisgünstigen Versorgung mit Elektrizität regelmäßig anhand von Indikatoren überprüft. Bei Bedarf werden geeignete Maßnahmen ergriffen und gegebenenfalls die Ausschreibungen ausgesetzt, um eine preisgünstige Versorgung weiterhin zu gewährleisten. Darüber hinaus wird ab dem Jahr 2023 ein Zuschuss auf die Übertragungsnetze ermöglicht. Zusätzlich wird eine weitere Maßnahme vorgesehen, um energieintensive Stromverbraucher ab dem Jahr 2023 weiter zu entlasten.

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Förderung

Gibt es eine Förderung für Kommunikation bzw. Wissenstransfer z. B. von Halle in die Region?

Im Rahmen des Bundesprogramms „STARK“ (Förderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten) werden nicht-investive Projekte wie Kommunikation und Wissenstransfer gefördert, wenn sie dazu beitragen, eine erfolgreiche ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltige Transformation der Kohleregionen zu unterstützen, mit dem Ziel, die Kohleregionen zu international sichtbaren Modellregionen einer treibhausgasneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Entwicklung zu machen. Ziel ist somit zum einen durch den Umbau der Wirtschaftsstruktur einen direkten Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Zum anderen sollen aber auch durch positive Entwicklungsbeispiele Regionen in anderen Staaten zum Ausstieg aus der Kohleverstromung ermutigt werden und so der Klimaschutz auch im globalen Maßstab unterstützt werden.

Konkret beinhaltet Förderkategorie 2 der Richtlinie den Wissens- und Technologietransfer. Dieser dient dazu, Technologien/Produkte, Verfahrensweisen und Dienstleistungen wie auch nicht-technische Innovationen nach der Entwicklung in die praktische Anwendung zu bringen oder die Anwendung zu verbreitern und dadurch den Einsatz nicht-nachhaltiger Produktionsweisen zu verringern. Projekte dieser Förderkategorie können solche Prozesse unterstützen und wissenschaftlich begleiten.

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Welche Regionen werden in Sachsen-Anhalt im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes gefördert?

In Deutschland gibt es mehrere Reviere, die Braunkohle abbauen und verstromen. Eines davon, das Mitteldeutsche Revier, liegt zum Teil in Sachsen-Anhalt. Die Förderung des Strukturstärkungsgesetzes schließt dabei die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Saalekreis sowie die kreisfreie Stadt Halle (Saale) ein. Die Strukturstärkungsmittel sind dabei nicht fest auf diese Gebietskörperschaften aufgeteilt, sondern sollen dort eingesetzt werden, wo die Effekte auf Wachstum und Beschäftigung im Hinblick auf das Revier in Sachsen-Anhalt am größten sind.

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Werden dann auch bei der Projektförderung die Projekte priorisiert, die Firmen mit Hauptsitz-Ansiedlung in Gewerbegebieten planen?

Die Priorisierung erfolgt durch die Landkreise und orientiert sich an der durch diese festgestellten Strukturwirksamkeit. Die Entscheidung der Förderwürdigkeit erfolgt insoweit am Einzelfall. Wichtig ist festzuhalten, dass eine direkte Unternehmensförderung nur in sehr speziellen Fällen möglich ist (z.B. bei kommunalen Unternehmen, wenn sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen).

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Wieviel Geld ist denn für Mansfeld-Südharz vorgesehen? Oder dürfen wir, weil wir ein sehr gutes und hochwertiges Konzept haben, frei weg Anträge stellen?

Um qualitativ hochwertige Projekte zu ermöglichen, werden gute Ideen ohne die Vorbudgetierung auf konkrete Landkreise zur Förderung angenommen. Die Kreise können aber mittelbar steuern: jedes Projekt benötigt ein positives Votum des jew. Kreises; die befürworteten Projekte bringt der jeweilige Kreis in eine Reihenfolge, nach der grundsätzlich die Umsetzung im Kreis erfolgt.

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Wie werden die betroffenen Regionen unterstützt?

Das Strukturstärkungsgesetz sichert den betroffenen Regionen eine umfangreiche finanzielle Unterstützung zu. Über einen Zeitraum von zwei Jahrzehnten erhält Sachsen-Anhalt insgesamt 4,8 Milliarden Euro vom Bund, um im Mitteldeutschen Revier u. a. Investitionen in Infrastrukturen oder den Ausbau von Forschung und Entwicklung zu tätigen. Eine Übersicht zu den Einsatzmöglichkeiten finden Sie hier. Entscheidend: Die langfristige Perspektive, die eine hohe Planungssicherheit gewährleistet. Erste strukturwirksame Projekte wurden zudem bereits 2019 im Rahmen eines Sofortprogramms auf den Weg gebracht. 

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Infrastruktur

Besteht die Möglichkeit einer besseren ÖPNV-Verbindung von Hohenmölsen über Lützen nach Markranstädt und Leipzig?

Die Verbindung Hohenmölsen – Leipzig wird bereits heute mit Umstieg zum Zug in Profen gewährleistet. Für den Busverkehr sind die Landkreise zuständig. Insofern müssten für ein ausgeweitetes Bus-Angebot auf der Achse Hohenmölsen – Lützen – Markranstädt – Leipzig zusätzliche Mittel aus dem regulären Haushalt des Burgenlandkreises bereitgestellt werden.

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Der Bund finanziert Bahnstrecken. Kann Sachsen-Anhalt diese überhaupt betreiben? Denn die Betreibung liegt in der Hand von Sachsen-Anhalt.

Im Strukturstärkungsgesetz ist in der Tat keine Finanzierung kontinuierlich anfallender Betriebskosten für ÖPNV-Verbindungen vorgesehen. Für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sind die Länder zuständig. Seitens des Landes Sachsen-Anhalt ist die Finanzierung der zusätzlichen SPNV-Leistungen im regulär zur Verfügung stehenden Budget (Regionalisierungsmittel) eingeplant. Mit den Nachbarbundesländern Sachsen und Thüringen finden derzeit Finanzierungsverhandlungen statt.

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Die Erweiterung der A 71 wäre tatsächlich noch ein Thema. Ist die Idee gestorben oder noch ein Gedanke?

Die Verlängerung der A 71 zwischen dem Autobahndreieck Südharz (A 38/A 71) und der A 14, Anschlussstelle Plötzkau ist im Landesentwicklungsplan (LEP) 2010 des Landes Sachsen-Anhalt als Ziel der Raumordnung (Z 80) benannt.

Die Maßnahme wurde im Rahmen der Neuaufstellung des BVWP 2030 vom Land zur Aufnahme in den Plan angemeldet. Im Ergebnis des bundeseinheitlichen Bewertungsverfahrens wurde vom BMVI festgestellt, dass die mit dem Projekt verbundenen Kosten (rd. 800 Mio. € gem. Kostenstand 2014) den erwarteten Nutzen des Vorhabens nicht rechtfertigen, d.h. es wurde ein Nutzen-Kosten-Verhältnis < 1 ermittelt. Die Maßnahme wurde nicht in den BVWP 2030 bzw. den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aufgenommen, so dass kein Mandat zur weiteren planerischen Verfolgung durch das Land besteht.

Im Rahmen der Aufstellung des Strukturstärkungsgesetzes für die Kohleregionen wurde seitens des Landes versucht, zusätzlich notwendige und derzeit nicht oder nur nachrangig im BVWP 2030 enthaltene Projekte im Gesetz zu verankern. Hier wurde auch der Bedarf für die Verlängerung der A 71 erneut aufgezeigt und war Gegenstand im Bundestags-/Bundesratsverfahren. Die A 71 hat jedoch keine Berücksichtigung gefunden.

Alternativ dazu hat sich das Land im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes für die Wiederaufnahme der Ortsumgehungen Annarode-Siebigerode im Zuge der B 86 als Ergänzung zu der im BVWP 2030 enthaltenen Ortsumgehung Mansfeld (weiterer Bedarf mit Planungsrecht) eingesetzt, um so im Zuge der B 86 eine leistungsfähige Anbindung der Region an die A 38 und die A 71 sicherzustellen. Dies ist gelungen und es besteht nunmehr für den gesamten Streckenzug Annarode-Siebigerode-Mansfeld im Zuge der B 86 das Planungsmandat.

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Gibt es Überlegungen zur Reaktivierung von Eisenbahnstrecken?

Vorschlag aus der Region Bitterfeld/Zörbig:

- Reaktivierung Teilabschnitt Zörbig – Stumsdorf und Sanierung Bitterfeld-Zörbig für den Schienengüterverkehr und Wiederherrichtung Anschlussweiche im Bf. Stumsdorf

- Neue Gewerbegebiete in Zörbig geplant um Arbeitsplätze zu schaffen -> weiteres Potenzial durch Gewerbeansiedlungen die Schiene für den Güterverkehr zu nutzen

- S-Bahn Projekt: (Aken-) Köthen-Sandersdorf-Bitterfeld (-Leipzig)

- Schaffung einer Bahnverbindung zwischen den Städten Köthen und Bitterfeld mit Anschluss in die Leipziger Metropole

Die Vorstellung einer Verlängerung des mitteldeutschen S-Bahn-Systems über Bitterfeld hinaus nach Sandersdorf, Zörbig und Köthen ist zunächst aus raumstruktureller Sicht nachvollziehbar und würde diesbezüglich interessante langfristige Effekte ergeben.

Allerdings ist das Nachfragepotential dieser Verbindung im Gegensatz zu anderen diskutierten Relationen deutlich geringer. Zudem bestünde ein sehr hoher Aufwand für die Herrichtung bzw. den Neubau der Gleis- und Stationsinfrastruktur sowie für den Betrieb der Verbindung. Die Finanzierbarkeit ist derzeit nicht gegeben.

Es soll aber in einer Potenzialanalyse vertiefend geprüft werden, ob der Vorschlag in die langfristig zu verfolgenden Projekte aufgenommen wird.

 

 

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In der Stadt Zeitz führt die B180 direkt durch die Stadt. Wenn sich die Stadt weiter positiv entwickeln soll, muss die Bundesstraße aus dem Zentrum herausgelegt werden. Wie will die Landesregierung hier unterstützen?

(Ergänzung zur Frage: Die B180 zerschneidet das Stadtzentrum. Wenn insbesondere die Stadt Modellregion der Stadtentwicklung sein soll, muss überörtlicher Verkehr und Schwerlastverkehr aus den Innenstädten raus.)

Die Stadt Zeitz bemüht sich seit Längerem um eine veränderte Streckenführung der Bundesstraße. Innerstädtische Alternativrouten sind am Widerstand von Bürgerinitiativen gescheitert.

Das hiesige Bemühen um Aufnahme einer Südumfahrung in das Strukturstärkungsgesetz ist leider nicht durchgedrungen.

Die von der Stadt favorisierte Ostumfahrung unter Nutzung bestehender Kreis- und Gemeindestraßenstrecken ist nicht ohne Weiteres und auch nicht kurzfristig zu realisieren:

Die Aufstufung der Kreis- und Gemeindestraßenstrecken bedarf der Zustimmung des Bundes. Dazu laufen derzeit Abstimmungen zwischen dem Verkehrsministerium des Landes und des Bundes; hier spielen u. a. noch zu ermittelnde Aufwendungen, um die potentiellen Aufstufungsstrecken in einen bundesstraßentauglichen Zustand zu versetzen, eine Rolle.

Ferner bedarf eine Aufstufung auch des Einverständnisses der abgebenden Straßenbaulastträger.

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Was ist mit Radwegen an der L 232?

Der Bau straßenbegleitender Radwege außerhalb von Ortschaften erfolgt auf Grundlage der Radwegebedarfspläne Bund und Land. Für die Straßenabschnitte der L 232 zwischen Horla, Rotha und Wolfsberg sind keine Radwegevorhaben im aktuellen Radwegebedarfsplan Land (Stand 12/2016) enthalten. Insofern erfolgt derzeit keine Planung eines Radweges im angesprochenen Abschnitt durch die Landesstraßenbaubehörde.

Ausweislich der Straßenverkehrszählung 2015 beträgt die Verkehrsbelastung auf dem Abschnitt Rotha – Horla – Wolfsberg 569 Kfz/24 h (davon Schwerverkehr: 30 FZ/24 h = 5,3 %) und 4 Radfahrer. Mit Bezug auf die für die Aufstellung des Landesradverkehrsnetzes erarbeiteten landesweiten Qualitätsstandards ist festzuhalten, dass bei dieser Verkehrsbelastung die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf der Fahrbahn die zu wählende Führungsform ist.

Hinweis: Die Ortslage Breitenbach liegt nicht an der L 232 und wird über einen Abzweig im Zuge der K 2305 an die L 232 angebunden.

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Wie sieht es mit der Ortsumgehung in Bad Kösen aus? Der Baustart sollte 2020 sein. Auf wann wird er verschoben?

Der Baustart für die Hauptbauleistungen an der B87 OU Bad Kösen ist für das II. Quartal 2021 vorgesehen. Die entsprechenden Ausschreibungen wurden bereits veröffentlicht.

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Organisation

Was macht das Bund-Länder-Koordinierungsgremium?

Vertreter des Bundes und der Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bilden das Koordinierungsgremium. Das Gremium begleitet und unterstützt die Bundesregierung und die Regierungen der Länder bei der Durchführung und Umsetzung strukturwirksamer Landes- und Bundesprojekte, die über das Strukturstärkungsgesetz finanziert werden sollen. Es prüft die Umsetzung entsprechend der regionalen Leitbilder, Förderziele und Förderbereiche. Hierzu analysiert es aktuelle Entwicklungen, berichtet und empfiehlt bei Bedarf entsprechende Anpassungen. Konkret sollen sich in Sachsen-Anhalt alle Fördervorhaben in das Leitbild bzw. zukünftig in das Strukturentwicklungsprogramm des Kohlereviers einfügen. Die Finanzmittel sollen so wirtschaftliches Wachstum fördern, Beschäftigung sichern und schließlich zur Bewältigung des Strukturwandels beitragen.

Das Koordinierungsgremium besteht aus einem Leitungsausschuss und einem Fachausschuss. Die Bundesministerien sind im Leitungsausschuss im Regelfall auf Ebene der Staatssekretäre vertreten, die Länder durch die Chefs der Staatskanzleien bzw. zuständigen Minister.

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Was macht die Stabsstelle „Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier“?

Der Kohleausstieg und der damit einhergehende Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier ist ein intensiver und langwieriger Prozess, der ein stetiges Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen erfordert. Hinzu kommen regionale Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, die an der Umsetzung der Empfehlungen der Kohlekommission mitwirken. Die Stabsstelle „Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier“ der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt begleitet das Thema inhaltlich intensiv und koordiniert das Vorgehen aller Beteiligten. Zudem kümmert sich die Stabsstelle um die Abstimmung mit dem Freistaat Sachsen

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Perspektive

Die MIBRAG hat sich im Burgenlandkreis geäußert, was mit den Tagebauen möglich ist und was man plant. Aber an allen Kraftwerken, die geschlossen werden, hängt Industrie, Fernwärmeversorgung etc. Was haben sich die Kraftwerksbetreiber hier vorgenommen?

Über unternehmerische Entscheidungen kann die Landesregierung naturgemäß keine verbindliche Auskunft geben. Energiepolitisch sind neben alternativen Energiequellen und Energieeffizienz-Maßnahmen auch dezentrale Lösungen, z. B. für ein einzelnes Industrie- oder Wohngebiet denkbar.

Die Braunkohle spielt im Mitteldeutschen Revier bislang eine sehr wichtige Rolle bei der Bereitstellung von Prozessdampf/Prozesswärme für die Industrie sowie im kleineren Maßstab bei der Fernwärmeversorgung. Während die Fernwärme aufgrund der geringeren Energiemengen und Temperaturen perspektivisch sehr gut mit einem Mix unterschiedlicher nachhaltiger und z. T. dezentraler Wärmequellen (u. a. Geothermie, Solarthermie, Power-to-Heat) zur Verfügung gestellt werden kann, muss die industrielle Hochtemperaturwärme noch zu großen Teilen durch Verbrennung von chemischen Energieträgern in größeren Anlagen erfolgen. Hier wird zunächst Erdgas entsprechende Kapazitäten ersetzen müssen. Diese Kapazitäten können anschließend mit geringen technischen Anpassungen auf erneuerbare Gase, wie grünen Wasserstoff, umgestellt werden. 

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Gibt es Erkenntnisse zur Ansiedlung von Unternehmen mit neuen Arbeitsplätzen bzw. Industriearbeitsplätzen?

Das Interesse von Unternehmen für Neuansiedlungen oder Erweiterungen im sachsen-anhaltischen Revier ist erfreulicherweise groß. Das Land, und insbesondere das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, befindet sich dazu im ständigen Austausch mit interessierten Unternehmensvertretern.

Im Zeitraum 2014 bis 31.01.2021 wurden 64 Vorhaben im Burgenlandkreis gefördert. Dabei wurden etwa 1400 Dauerarbeitsplätze erhalten bzw. gesichert (bei einem Investitionsvolumen von rd. 170 Mio. Euro). Die Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IMG) hat seit 2017 im Burgenlandkreis 7 Ansiedlungsprojekte erfolgreich begleitet. Dabei wurden ca. 47 Mio. Euro investiert, ca. 62 neue Dauerarbeitsplätze geschaffen und über ca. 450 Dauerarbeitsplätze erhalten. Dabei lag der Branchenfokus auf der Nahrungsmittelindustrie, aber auch Unternehmen aus den Branchen Baustoffe, Logistik und Metallbearbeitung haben sich für Standorte im Burgenlandkreis entschieden. Weitere Pläne für Ansiedlungen bzw. neue Industriearbeitsplätze im Revier gibt es z. B. in den Bereichen Batterieproduktion, Solarzellen, Holzverarbeitung und Landwirtschaftstechnik. Auch zukünftig werden die IMG und die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) erfolgversprechende Unternehmensinvestitionen im Burgenlandkreis aktiv unterstützen und begleiten.

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Was passiert mit den Arbeitsplätzen in der Industrie?

Der Kohleausstieg wird vielfältige Veränderungen mit sich bringen: neue Technologien, neue Produktionsprozesse, neue Stoffkreisläufe. Das erschließt Wertschöpfungspotenziale, die qualifizierte Industriearbeitsplätze in der Region hält und schafft. Aufgabe der Politik wird es sein, in den kommenden Jahren stimmige Rahmenbedingungen zu erarbeiten und mit Investitionen in wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie in Forschung und Entwicklung den mitteldeutschen Raum für Unternehmen attraktiv zu gestalten.

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Wie ist das Erreichen der Klimaziele mit dem Verlust des hohen Maßes an Arbeitsplätzen vereinbar? Wie nimmt das Land den Menschen tatsächlich die Angst, wieder die „Verlierer“ bzw. Leidtragenden zu sein?

Für Sachsen-Anhalt ist der Kohleausstieg im Mitteldeutschen Revier eine große Herausforderung, ganz besonders für die betroffenen Menschen. Die Landesregierung hat die Aufgabe, den Rahmen zu setzen, damit diese Herausforderung sozial verträglich, wirtschaftlich stabil und zukunftsweisend gemeistert wird.

Im Kern geht es um die Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung. Für die betroffenen Regionen geht es darum, ihre Zukunft zu gestalten und die neuen Rahmenbedingungen dafür bestmöglich zu nutzen.

Das Kohleausstiegsgesetz gewährt dem Mitteldeutschen Revier eine lange Übergangsphase bis 2034. Erst dann müsste das Kraftwerk Schkopau endgültig abgeschaltet werden. Dies ist gut so, da das Mitteldeutsche Revier durch die Wende und die verbundene notwendige Transformation der Wirtschaft beansprucht ist.

Viele Neuansiedlungen und Investitionen aus diesem ersten Transformationsprozess machen Mut, da sie schon heute in die Zukunft weisen, wie z. B. die Investitionen der Stadtwerke Halle in erneuerbare Energien und eine intelligente und smarte Energieinfrastruktur, die erfolgreich umgesetzten Strategien in der Chemieindustrie hin zu mehr Effizienz, zur Kreislaufwirtschaft, zu mehr erneuerbarer Energie und weniger CO2-Emissionen.

Aus den Bundesmitteln für den Strukturwandel fließen insgesamt 4,8 Mrd. Euro nach Sachsen-Anhalt. Über die Verwendung eines Teils davon, konkret 1,68 Milliarden Euro, kann die Landesregierung entscheiden.

Mit dem Strukturentwicklungsprogramm schaffen wir in Sachsen-Anhalt den nötigen Rahmen zur Förderung einer neuen innovativen nachhaltigen und sozial gerechten Wirtschaftsregion im Mitteldeutschen Revier. Die Kommunen und Landkreise sind hier eng eingebunden, um genau die Projekte anzuschieben, die entscheidend sind für eine nachhaltige, soziale und ökologische Entwicklung der ländlichen Räume. Darüber hinaus sorgen sie dafür, dass neue und innovative Arbeitsplätze entstehen, so dass die Menschen im Mitteldeutschen Revier hier auch weiterhin eine berufliche Perspektive haben und die Region attraktiv für junge Fachkräfte ist.

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Wie sollen die Tagebaue nach Beendigung des Kohleabbaus umgestaltet werden, ebenfalls Seen wie im Geiseltal oder Gewerbegebiete/Standorte für alternative Energiegewinnung?

Gemäß aktueller Wiedernutzbarmachungsplanung für den Braunkohletagebau Profen werden nach dessen Einstellung Ende 2034 mehrere Restseen entstehen. Daneben wird die Bergbaufolgelandschaft des Tagebaus Profen forstwirtschaftliche und landwirtschaftliche Nutzflächen sowie Flächen für Natur und Landschaft umfassen.

Die Herstellung des Restsees Schwerzau soll im Wesentlichen bereits während des laufenden Betriebes des Tagebaus Profen erfolgen. Auf der Innenkippe des Abbaufeldes Süd/D1 befindet sich bereits seit 2017 eine Windenergiefläche mit 9 Anlagen in Betrieb.

Für den Bereich der Tagesanlagen Profen ist als mögliche Nutzungsform nach Einstellung der Rohkohleförderung die Entstehung eines Energieparks angedacht. Konkrete Planungen dazu liegen derzeit jedoch noch nicht vor.

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Ziel aller Investitionen muss ja sein, schnellstmöglich in Richtung eines fossilfreien und guten Lebens zu kommen - egal in welchem Bereich (Naherholung, Energie, Mobilität, Urlaub, Leerstandes o. Nutzung v. Überschussenergie). Das ist doch die Leitlinie?

Ja, die Finanzhilfen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen (InvKG) werden gemäß § 1, Abs. 3 des Gesetzes entsprechend der Leitbilder des jeweiligen Fördergebietes ausgegeben, die sich auf eine nachhaltige Entwicklung in einem umfassenden ökonomischen, ökologischen und sozialen Verständnis beziehen. Die Leitbilder der Kohleregionen sind Teil des Gesetzes und beschreiben in Umsetzung der Förderziele Ansatzpunkte für die regionale Entwicklung und die Verwendung der Finanzhilfen. Sie können im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie weiterentwickelt und an die Strukturentwicklung der Reviere angepasst werden.

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Umwelt

Bis 2050 alles Treibhausgas neutral betreiben - das bedeutet aus der Müllverbrennung raus - Wie will man mit dem Müll umgehen?

Der Green Deal selbst, der das Ziel vorgibt, im Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freizusetzen, zeichnet den Weg vor. Denn der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft ist einer seiner wichtigsten Bausteine. Er enthält Maßnahmen, die sich über den gesamten Lebenszyklus von Produkten erstrecken. Zum Beispiel sollen diese länger nutzbar sein und repariert oder recycelt werden können. In dem Maße, wie es gelingt, diese Strategie in die Praxis umzusetzen, wird die Rolle der Müllverbrennung im Rahmen abfallwirtschaftlicher Konzepte sinken. Letztlich geht es dann vordergründig nicht um die Frage, wie gehen wir mit dem Müll um, sondern wie können wir endliche Ressourcen am effizientesten nutzen.

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Es wird auch nötig sein, alle geplanten Maßnahmen hinsichtlich der damit verbundenen CO2-Emissionen zu bewerten. Wenn die Emissionen gleichbleiben, müssten wir nicht aus der Kohle aussteigen. Wie soll das erfolgen?

In Umsetzung der UN-Klimaziele hat Deutschland sich ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt, um bis 2050 eine weitgehend treibhausgasneutrale Wirtschaft und Gesellschaft zu erreichen. Es geht also nicht nur darum, die CO2-Emissionen auf dem aktuellen Stand zu halten, sondern sie deutlich zu reduzieren. Für einen derart tiefgreifenden Umbau müssen alle Sektoren einen Beitrag leisten. Der Strukturwandel ist wesentlicher Baustein und zugleich Grundvoraussetzung für die Dekarbonisierung des Energiesektors bis zum Zieljahr 2050. Nicht zuletzt aus diesem Grund wird der Kohleausstieg nicht nur vom Bund, sondern auch von allen Ländern mitgetragen. Dementsprechend sind auch die zukunftsgerichteten Investitionen im Rahmen des Strukturwandels in Richtung der perspektivischen Treibhausgasneutralität auszurichten.

Der Treibhausgasausstoß besonders emissionsintensiver Industriezweige in Deutschland unterliegt dem Europäischen Emissionshandelssystem. Jedes der beteiligten Unternehmen ist verpflichtet, seine jährlichen Treibhausgasemissionen durch entsprechende Zertifikate abzudecken. Hierdurch wird die Höhe der jährlichen zulässigen Emissionen EU-weit reglementiert. Die Menge der insgesamt zur Verfügung stehenden Zertifikate wird jährlich abgeschmolzen. Über dieses System werden rund 45 % der Treibhausgasemissionen in der EU erfasst. Ergänzt wird dieses System in Deutschland durch das Bundes-Klimaschutzgesetz, welches durch die Festlegung zulässiger Jahresemissionsmengen für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben gewährleistet.

Auf Ebene der EU soll das Ziel, die Wirtschaft und die Gesellschaft Europas bis 2050 klimaneutral zu gestalten, rechtlich in einem europäischen Klimagesetz verankert werden. Dieses Vorhaben befindet sich gegenwärtig noch im Gesetzgebungsverfahren.

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Ich würde mir die Förderung der Biodiversität wünschen. Das wäre ja das Nachhaltigste. Ich weiß nicht, inwiefern Sie letzteres bei dem Strukturwandel berücksichtigt haben?

Bund und Land unterstützen die nachhaltige Transformation des Reviers im Rahmen des Braunkohleausstiegs. Das Bundesgeld soll vorwiegend für die Schaffung und Erhaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und die Diversifizierung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts eingesetzt werden. Das Land unterstützt deshalb auch Projekte der Biodiversität, die diese Ziele fördern und einen innovationsgetragenen Strukturwandel voranbringen.

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Im Zuge des Strukturwandels soll ja auch wiederaufgeforstet werden. Doch allein für die Wiederaufforstung der durch die Dürren in den letzten Jahren gestorbenen Bäume im Harz reichen die im LSA gezogenen Bäume nicht. Wie will man dieses Projekt angehen?

Derzeit gibt es in den Wäldern Sachsen-Anhalts Kahlflächen im Umfang von rund 25.000 Hektar, für die eine Wiederaufforstungspflicht nach Landeswaldgesetz besteht. Es handelt sich um über 4,9 % der Waldfläche des Landes.

Die Forstverwaltung schätzt, dass die Wiederaufforstung dieser Flächen einen Zeitraum von acht bis zehn Jahren in Anspruch nimmt.“. Allein für den Wald in Landeseigentum (26 % des Waldes in Sachsen-Anhalt) werden jährlich 1.500 ha Wiederaufforstung und Naturverjüngung geplant.

Der limitierende Faktor beim Fortschritt der Aufforstungsmaßnahmen ist, wie in der Frage richtig dargestellt, die Verfügbarkeit des erforderlichen forstlichen Vermehrungsgutes. Denn nur das, was die Baumschulen an geeigneten Pflanzen anbieten, kann auch zur Wiederaufforstung genutzt werden. Anderes Pflanzgut, welches nicht die Kriterien erfüllt, sollte aus langfristiger Verantwortung nicht genutzt werden. Sachsen-Anhalt ist aber bestrebt, die Anzucht geeigneten und geprüften Vermehrungsgutes zu unterstützen, und nimmt dazu auch die Saatgutreserve des Landes in Anspruch. 

Zusätzlich soll durch deutliche Erweiterung geeigneter Naturverjüngung in den geschädigten Beständen die Wiederaufforstungspflicht erfüllt werden. Ergänzungspflanzungen erfolgen, soweit die natürliche Verjüngung ausbleibt.

Das Trockenstressrisiko nimmt auf vielen Waldstandorten zu. Die geringere Wasserverfügbarkeit in der Vegetationsperiode im Wurzelbereich gefährdet viele Wälder. Daher sind als Klimaanpassungsmaßnahme für viele Waldstandorte neuen Empfehlungen von Bestandszieltypen nötig. Ziel ist, zukunftsfähige und für die kommenden Jahre an die veränderten Standorte angepasste und geeignete Bäume zu pflanzen. Daher wurden durch die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt Empfehlungen zur Baumartenverwendung unter Berücksichtigung eines pessimistischen Klimamodells erarbeitet und in die Praxisreife überführt. Diese Arbeitsgrundlage auf aktuellem Erkenntnisstand wird allen Waldbesitzenden zur Anwendung empfohlen.

Zusätzlich werden jedes Jahr Fördergelder in Millionenhöhe für Waldumbau und Waldschutz ausgereicht. Es sind also verschiedene Ansätze, um die katastrophalen Schäden in den Waldflächen Sachsen-Anhalts zu beseitigen.

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Sollte nicht im 21. Jahrhundert das Ziel auf konsequenterer Müllvermeidung und Kreislaufwirtschaft liegen, anstelle einer dritten Müllverbrennungsanlage in Leuna und Zorbau? Wie ist denn der Stand zum Thema Mineralstoffdeponie Profen-Nord?

Die Zielsetzung einer treibhausgasneutralen Kreislaufwirtschaft wird von der Landesregierung unterstützt. Sie ist im geplanten Strukturentwicklungsprogramm für das Revier als fachübergreifendes Querschnittsthema vorgesehen.

Im Fall der Entsorgung von Klärschlamm (um die es sich in Leuna und Zorbau handelt) ist zu beachten, dass dieser als Abfall bei der Reinigung von Abwasser entsteht. Der Vermeidung dieser Abfälle sind daher enge Grenzen gesetzt. In der Vergangenheit wurden kommunale Klärschlämme überwiegend einer direkten bodenbezogenen Verwertung zugeführt, also auf landwirtschaftlich genutzten Flächen Böden als Dünger eingesetzt. Dieser Weg wird zunehmend eingeschränkt, da mit den wertvollen Bestandteilen auch Schadstoffe ausgebracht werden. Moderne Entsorgungskonzepte beinhalten die Rückgewinnung insbesondere von Phosphat, zum Beispiel aus Klärschlammverbrennungsasche. Insofern sind thermische Behandlungskapazitäten für kommunale Klärschlämme wichtige Bestandteile der Entsorgungsinfrastruktur.

Stand zum Thema Mineralstoffdeponie Profen-Nord

Die Deponie der Deponieklasse I Profen-Nord wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom 05.07.2016 durch den Burgenlandkreis als zuständiger Abfallbehörde zugelassen.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss haben der BUND Landesverband Sachsen- Anhalt e. V. und der BUND Landesverband Sachsen e. V. geklagt.

Mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt wurde das gerichtliche Verfahren auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 b Satz 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) für ein ergänzendes Verfahren ausgesetzt. Die Aussetzung dient dazu, dem beklagten Landkreis die Möglichkeit zu geben, die vom Kläger gerügten Verfahrensfehler in einem ergänzenden Verfahren zu heilen.

Im Rahmen des ergänzenden Verfahrens hat die Vorhabenträgerin der zuständigen Behörde sogenannte Scoping-Unterlagen vorgelegt und gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) um Unterrichtung und Beratung hinsichtlich des Untersuchungsrahmens ersucht. Die Scoping-Unterlagen wurden im November 2020 den nach § 17 UVPG zu beteiligenden Behörden und den nach § 3 UmwRG anerkannten Umweltvereinigungen zur Stellungnahme übermittelt. Die eingehenden Stellungnahmen werden vor der Festlegung des Untersuchungsrahmens geprüft und bewertet.

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Was bedeuten Braunkohleausstieg und Strukturwandel für unsere Umwelt?

Der Wandel in den Kohleregionen und die Energiewende greifen ineinander. Eine Abkehr von der Braunkohleverstromung senkt unseren Ausstoß von Treibhausgasen und weiterer Schadstoffe drastisch. Das leistet einen Beitrag, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur zu begrenzen. Die Rekultivierung der Bergbaufolgelandschaften bereitet Flächen für die Landwirtschaft auf oder schafft Kulturlandschaften, die dem Tourismus und der Erholung dienen.

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Wie gehen wir nach drei Dürrejahren in Zeiten des Klimawandels damit um, Niederschlagswasser in der Gegend zu halten und nicht sofort abfließen zu lassen (Stichwort Elsterfloßgraben)?

Prognosen zur Klimaentwicklung zeigen, dass abnehmende Niederschläge in den Sommermonaten zu einer häufigeren Niedrigwasserführung der Gewässer und zu niedrigeren Grundwasserständen führen werden. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, zukünftig noch mehr als bisher Möglichkeiten zur Rückhaltung von Wasser in den Gewässern und in der Fläche zu prüfen und zu realisieren. Neben einer angepassten Landbewirtschaftung können auch Maßnahmen im Rahmen der Gewässer-unterhaltung, der naturnäheren Entwicklung von Gewässern und der Bewirtschaftung wasser-wirtschaftlicher Anlagen zielführend sein. Insofern ist der Forderung grundsätzlich zuzustimmen.

Der Elsterfloßgraben ist das größte Kunstgrabensystem Europas. Eine durchgängige Befüllung mit Wasser aus der Weißen Elster ist aktuell nicht möglich, da die im Auftrag liegende Sohle nicht mehr in allen Gewässerabschnitten dicht ist. Durch Versickerung besteht die Gefahr der Vernässung umliegender, bebauter Flächen.

Im Ergebnis des Projektes „Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier“ soll die Revitalisierung und nachhaltige Nutzung des Elsterfloßgrabens – zunächst für den Abschnitt zwischen Othmig und Haynsburg – erreicht werden. Hiermit werden verschiedene Interessen des Denkmalschutzes, des Tourismus und des Naturschutzes verfolgt. Da es sich um ein gedichtetes, künstliches Gewässer ohne Verbindung zum Grundwasser handelt, sind der gewässerökologische Nutzen und die Möglichkeiten, auf den Wasserhaushalt der Region Einfluss zu nehmen, jedoch begrenzt.

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