Menu
menu

Bundesprogramm STARK

Das Bundesprogramm STARK (Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten) bildet einen wichtigen Baustein der Strukturförderung im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt, da es schwerpunktmäßig auch konsumtive Maßnahmen und über die Förderkategorie 12 (Details weiter unten auf der Seite) direkte Unternehmensinvestitionen ermöglicht.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die Förderung deckt primär konsumtive Bedarfe ab.
  • Der Förderanteil beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten.
  • In der Förderkategorie 12 „Transformationstechnologien“ beträgt die Förderquote für kleine Unternehmen bis zu 40 %, für mittlere Unternehmen bis zu 30 %.
  • Zur Förderkategorie 12 „Transformationstechnologien“ hat der Bund in Ergänzung der STARK-Richtlinie eine Förderbekanntmachung veröffentlicht. Für entsprechende Investitionen im Braunkohlerevier Sachsen-Anhalt werden dabei bis zu 60 Millionen Euro an Fördermitteln bereitgestellt. 
  • Projekte können eine Laufzeit von bis zu vier Jahre haben und können mehrfach verlängert werden.
  • Antragssteller zum STARK-Programm müssen ein Konzept vorlegen, in dem sie darlegen, wie das Projekt dem Förderziel dient und wie die Erreichung dessen nachgewiesen werden soll.
  • Das Programm ergibt sich aus § 15 des Investitionsgesetzes Kohleregionen.

Vor dem Hintergrund der strategischen Zielsetzungen des Strukturentwicklungsprogramms (SEP) für das Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt sowie eines effizienten und transparenten STARK-Förderverfahrens wird ein vorgeschaltetes Skizzenprüfverfahren eingeführt. Dieses dient der frühzeitigen Prüfung der inhaltlichen Passfähigkeit geplanter Vorhaben und unterstützt Förderinteressierte dabei, ihre Projektideen zielgerichtet an den Bedarfen des Reviers und den Prioritäten des Landes Sachsen-Anhalt auszurichten. Eine sorgfältige und vollständige Befüllung der Förderskizze trägt dazu bei, Abstimmungs- und Überarbeitungsbedarfe in Ihrer Antragsphase zu reduzieren sowie Ihre Erfolgsaussichten auf eine STARK-Förderung zu erhöhen.

Nur Fördervorhaben, die auf mindestens eine der folgenden vier priorisierten Zielstellungen einzahlen, haben künftig die Chance auf ein positives Landesvotum im Rahmen des neuen Skizzenprüf- sowie späteren STARK-Antragsprozesses:

Zahlt Ihr Fördervorhaben auf mindestens eine der fünf priorisierten Zielstellungen ein?

Neue Förderkategorie "Transformationstechnologien"

Mit der neuen Förderkategorie 12 „Transformationstechnologien“ wird der Auf- und Ausbau der Produktion von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO₂ gefördert. Dabei werden beihilferechtliche Erleichterungen der Bundesregelung für „Transformationstechnologien“ bzw. des EU-Beihilferahmens des Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF) genutzt. Hierfür müssen Projekte bis zum 31.12.2025 beschieden und daher zeitnah beantragt werden.

Der Bund hat zur Förderkategorie 12 und in Ergänzung zur STARK-Richtlinie eine eigene Förderbekanntmachung veröffentlicht. Für eine Förderung im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt stehen dabei Fördermittel von insgesamt bis zu 60 Millionen Euro zur Verfügung.

Bereits beschiedene Projekte: