Menu
menu

Bundesprogramm STARK

Das Förderprogramm STARK bezieht seinen Namen aus der Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur „Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlkraftwerkstandorten“. Eben diese Transformation soll gefördert werden.

Gesucht sind Projekte, die einen Beitrag leisten, die Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltig zu gestalten.

Konkret förderfähig sind Projekte, die mindestens einer Förderkategorie zugeordnet werden können:

  1. Vernetzung
  2. Wissens- und Technologietransfer
  3. Beratung
  4. Qualifikation/Aus- und Weiterbildung
  5. Nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen
  6. Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften
  7. Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis
  8. Außenwirtschaft
  9. Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses
  10. Stärkung unternehmerischen Handelns
  11. Innovative Ansätze

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Dazu zählen u. a. Gebietskörperschaften, Freiberufler und Privatpersonen, gemeinnützige und gewerbliche Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie Vereine und Verbände.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die Förderung deckt primär konsumtive Bedarfe ab.

  • Der Förderanteil beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten.

  • Projekte können eine Laufzeit von bis zu vier Jahre haben und können mehrfach verlängert werden.

  • Antragssteller müssen ein Konzept vorlegen, in dem sie darlegen, wie das Projekt dem Förderziel dient und wie die Erreichung dessen nachgewiesen werden soll.

  • Das Programm ergibt sich aus §15 des Investitionsgesetzes Kohleregionen.

Eine ausführliche Beschreibung der vorgenannten Förderkategorien finden Sie in der Anlage zur Förderrichtlinie.

Etwas hat leider nicht funktioniert