Sts Dr. Jürgen Ude begrüßt, dass jetzt auch eine direkte investive Unternehmensförderung in den Kohleregionen möglich ist. Auf diese bisherige Förderlücke hatte Sachsen-Anhalt bereits vielfach hingewiesen. Gleichwohl sorgen die vorgelegten Rahmenbedingungen des Bundes dafür, dass voraussichtlich nur wenige Unternehmen profitieren werden. Auch der späte Zeitpunkt der Korrektur, rund vier Jahre nach Beginn des STARK-Programms, bedeutet, dass viele STARK-Mittel bereits verplant sind und somit nicht mehr für eine breite Unternehmensförderung zur Verfügung stehen.
STARK ist das umfangreichste und vielseitigste Programm im Rahmen des durch den Kohleausstieg bedingten Strukturwandels. Mit rund 2,8 Mrd. Euro ist es zudem die größte Bundesmaßnahme, die über das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) finanziert wird. Es hat zum Ziel, den Menschen und Regionen auch nach dem Ende der Kohleverstromung gute Zukunftsperspektiven zu bieten. Das Programm verdeutlicht, dass ein nachhaltiger Wandel in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft möglich ist. Dadurch können die Kohleregionen zu Vorzeigemodellen werden und internationale Impulse für weitere Klimaschutzmaßnahmen setzen.
Die neue Förderrichtlinie wurde auf der Homepage des BMWK (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Wirtschaft/strukturstaerkungsgesetz-kohleregionen.html veröffentlicht.
Die Antragstellung ist ab sofort beim BAFA (https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Stark/stark_node.html) möglich.
Siehe auch: BMWK - Novelle des Förderprogramms „STARK“ startet