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Bund und Braunkohleländer beschließen verbesserte Unterstützung

Staatssekretär Dr. Ude (2.v.l.) war beim Bund-Länder-Koordinierungsgremium vor Ort

Das Bund-Länder-Koordinierungsgremium für den Strukturwandel in den Braunkohleregionen hat am 13. Juni 2024 ein Paket zur besseren Unterstützung der Kohleregionen beschlossen. Ziel ist es, den Strukturwandel in den Kohleregionen zu verbessern und Investitionen zu fördern. Der Einsatz der Mittel soll flexibilisiert werden – sowohl in den Kohleregionen im Westen als auch im Osten.

Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Sven Giegold: „Wir haben gemeinsam viel für die Menschen in den Kohleregionen erreicht. Endlich können direkte Investitionen an die Unternehmen vor Ort gehen, die Arbeitsplätze schaffen und sichern. Wir wollen mit diesem Paket sicherstellen, dass die regionale Wertschöpfung gestärkt wird, Betriebe in der Region bleiben und sich zukunftsfest machen können. Durch eine Flexibilisierung der Förderperioden verhindern wir, dass Fördermittel verfallen.“

Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Dr. Wolf Reuter: „Bund und Länder zeigen mit diesem Paket, dass sie gemeinsame Antworten zur Flexibilisierung und Anpassung der bestehenden Instrumente finden. Der Bund leistet einen großen Beitrag zur Stärkung der Kohlereviere. Als verlässlicher Partner unterstützt er die Länder auch in Zeiten einer angespannten Haushaltslage dabei, den Strukturwandel in den Kohlerevieren zügig voranzutreiben.“

Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr Hartmut Höppner: „Zehn weitere Schienenvorhaben in drei Kohleregionen können auf Grundlage des Beschlusses geplant werden, sobald die Finanzierungsvereinbarung vorliegt. Strukturwandel im Zeichen des Klimaschutzes erfordert konkrete Angebote und Perspektiven für die vom Wandel am stärksten betroffenen Regionen. Die Bahnstrecken, zu denen wir uns über das weitere Vorgehen verständigt haben, sind wichtig, um neue Unternehmen, neue Arbeitsplätze und damit neue Perspektiven und Chancen in die Region bringen. Das BMDV will so schnell wie möglich nun die abschließende Finanzierungsvereinbarung besiegeln und in die Umsetzung gehen.“

Ministerin und Chefin der Staatskanzlei des Landes Brandenburg Kathrin Schneider: „Die Einigung zwischen dem Bund und den Braunkohle-Ländern zu mehr Flexibilität beim Mitteleinsatz und zu mehr Wirtschaftsförderung ist ein gutes Signal für die Braunkohleregionen. Sie sorgt dafür, dass wir die Mittel effizient und an den richtigen Stellen einsetzen können und unsere Ziele im Strukturwandel auch erreichen werden. Besonders wichtig ist, dass mit dem Paket jetzt auch endlich der Knoten bei den Investitionen in die Schienenstrecken durchschlagen ist und die Planung starten kann. Ich bin sehr froh, dass alle Beteiligten bei den Verhandlungen letztlich die Entwicklung der Braunkohleregionen in den Mittelpunkt gestellt haben und bedanke mich für die konstruktive Zusammenarbeit.“

Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski: „Mit den Beschlüssen gehen wir einen wichtigen Schritt, um die Rahmenbedingungen für den Strukturwandel in den Kohleregionen unbürokratischer und praxisnäher zu gestalten. Der Vorschlag der Länder, Unternehmen zukünftig direkt fördern zu können, wird ebenso umgesetzt, wie unsere Forderung nach einem zeitlich flexibleren Einsatz der Finanzhilfen. Bund und Länder ziehen an einem Strang, für die Menschen und die Unternehmen in den Revieren, die es verdient haben und denen wir das schulden.“

Staatsminister für Regionalentwicklung des Freistaats Sachsen Thomas Schmidt: „Wir sind froh, dass wir nach langen und mitunter nicht einfachen Verhandlungen den Weg für eine Einigung freigemacht haben. Mit der vereinbarten Flexibilisierung verfügen wir jetzt über eine Regelung, die uns helfen wird, dass keine Strukturstärkungsmittel verfallen. Auch die Einigung zur Planungsaufnahme der Schieneninfrastrukturprojekte ist ein positives Signal für die Menschen in den Braunkohlerevieren. Eine gute Verkehrsanbindung ist eine Grundvoraussetzung für neue Wertschöpfung und Beschäftigung.“

Staatsminister Rainer Robra, Chef der Staatskanzlei und Minister für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt: „Die Einigung zwischen dem Bund und den Braunkohleländern ist erfreulich. Sie schafft Klarheit über die Fördermöglichkeiten und die Umsetzung unserer Vorhaben. Ich begrüße auch, dass die Planungen der im Investitionsgesetz Kohleregionen vorgesehenen Bahnstrecken jetzt endlich beginnen werden. Wir wollen das Umsetzungstempo bei den Strukturwandel-Vorhaben des Landes und des Bundes weiter erhöhen. Unser gemeinsames Ziel ist, dass die Projekte umgesetzt sind, bevor der Kohleausstieg abgeschlossen ist.“

 

Zusätzliche Unternehmensinvestitionen anstoßen

Durch das Paket sollen in den Braunkohleregionen Investitionen unter anderem in innovative Transformationstechnologien angestoßen werden, die ohne das Paket ausbleiben würden. Diese zusätzlichen Investitionen werden zum Aufbau einer starken, resilienten und nachhaltigen regionalen Wirtschaft beitragen und den Beschäftigten gute Einkommensmöglichkeiten und attraktive Arbeitsplätze bieten.

Um dies zu erreichen, wird der Bund in Abstimmung mit den Ländern das Bundesprogramm „STARK“ – Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten – entsprechend verändern. Es ist mit 2,8 Mrd. € derzeit die größte Bundesmaßnahme, die über das Investitionsgesetz Kohleregionen finanziert wird. Ihr Ziel ist es, die Kohleregionen zu Modellregionen mit treibhausgasneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Wirtschaftsstrukturen zu entwickeln und so zum internationalen Klimaschutz und zu den Zielen des Europäischen Green Deal beizutragen. STARK hat bislang einen Förderschwerpunkt auf nicht-investiven Maßnahmen, soll aber künftig in den Grenzen des EU-Beihilferechts auch eine Vielzahl an investiven Unternehmensförderungen ermöglichen.

Wir wollen die Ansätze investiver Unternehmensförderungen weiter ausbauen und dazu vor allem Investitionen in Transformationstechnologien, Innovationen und die Stärkung regionaler Betriebe und Wertschöpfung ermöglichen. Dazu werden wir auch die Möglichkeiten der beihilferechtlich genehmigten BKR-Bundesregelung Transformationstechnologien nutzen, um den Auf- und Ausbau industrieller Produktionskapazitäten entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Transformationstechnologien wie beispielsweise Photovoltaikanlagen, Windturbinen, Elektrolyseure, (Groß-)Wärmepumpen und Batterien zu fördern. Des Weiteren erhöhen wir die mögliche Investitionsquote auf 100% beim Bundesprogramm STARK in den Bereichen Qualifikation/Aus- und Weiterbildung, Stärkung unternehmerischen Handelns und Innovation.

 

Mit den Planungen zehn weiterer Schienenvorhaben starten

Eine gute Verkehrsinfrastruktur ist ein entscheidender Standortfaktor zur Stärkung aller Regionen. Sie senkt die Transportkosten und ist damit entscheidend für die regionale wirtschaftliche Entwicklung. Sie erhöht auch die Attraktivität der Reviere für Fachkräfte.

Wir wollen die Verkehrsinfrastruktur in den Revieren weiter verbessern. Hierzu werden wir mit den konkreten Planungen zehn weiterer, bereits beschlossener Schienenvorhaben beginnen. Im Einzelnen starten die Planungen des Ausbaus bzw. der Elektrifizierung der Strecken:

  • Berlin-Grünau – Königs Wusterhausen
  • Cottbus – Forst
  • Graustein – Spreewitz
  • Leipzig – Falkenberg – Cottbus
  • Naumburg – Halle
  • Berlin – Cottbus – Weißwasser – Görlitz (– Breslau)
  • Leipzig – Bad Lausick (– Geithain – Chemnitz)
  • Aachen – Köln
  • S-Bahn Leipzig – Merseburg
  • S-Bahn-Netz Rheinisches Revier, Abschnitt Ost

 

Finanzhilfen flexibler gestalten

Der Bund gewährt den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und ihrer Gemeinden und Gemeindeverbände.

Wir werden die Förderperioden für die Finanzhilfen flexibler gestalten. Nicht abgeflossene Mittel, die innerhalb einer Förderperiode bewilligt wurden, sollen nun auch noch bis zu 3 Jahre nach dem Ende einer Förderperiode verausgabt werden können. Damit werden wir eine Empfehlung aus der begleitenden Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen umsetzen. Die Evaluierung ergab, dass eine Bindung der Ausgaben an eng gesetzte Förderperioden eine effiziente Mittelverwendung hemmen kann.

Investitionsgesetz Kohleregionen

Das Investitionsgesetz Kohleregionen ist seit August 2020 in Kraft. Darüber stellt der Bund für Maßnahmen zur Unterstützung des Strukturwandels in den Braunkohleregionen und an den Steinkohlekraftwerkstandorten bis zu 41,09 Mrd. € zur Verfügung.

 

Weitere Informationen zum Investitionsgesetz Kohleregionen finden Sie hier
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Wirtschaft/strukturstaerkungsgesetz-kohleregionen.html